Hamburg / Wentorf, 8. Juni 2012 - Für Familien, die in den Sommermonaten einen Urlaubsaufenthalt geplant haben, wird die Zeit langsam knapp. Deshalb hat das Bundesinnenministerium erneut darauf hingewiesen, dass selbst Neugeborene ab dem 26. Juni über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Da die bisherigen Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab diesem Stichtag ihre Gültigkeit verlieren, sollten Eltern umgehend bei der zuständigen Passbehörde ein Ausweisdokument für ihr Kind beantragen.
Von der Gesetzesnovelle, die aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments hervorgeht, sind auch Reisen ins europäische Ausland betroffen. "Selbst für einen Tagestrip ins benachbarte Ausland benötigen Kinder dann einen Ausweis. Eltern sollten sich daher jetzt um die Pässe kümmern, am besten zusammen mit der Auslandskrankenversicherung, damit die Formalitäten abgehakt werden können", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.
Auslandskrankenversicherung für Familien schon für weniger als 20 Euro
Zu den unverzichtbaren Dokumenten bei einem Urlaubsaufenthalt im Ausland zählt neben gültigen Pässen die Auslandskrankenversicherung. Die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zwar in der Regel die reinen Krankenbehandlungskosten im Ausland. Teure, aber oft notwendige Zusatzleistungen wie etwa der Krankenrücktransport fallen jedoch nicht unter den Kassenschutz. Eine Auslandskrankenversicherung muss aber nicht teuer sein: Eine Familienpolice kostet bei einigen Versicherungen weniger als 20 Euro. Im Internet können preisbewusste Verbraucher beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/auslandskrankenversicherung/vergleich/ ganz einfach und bequem die individuell günstigste Auslandskrankenversicherung ermitteln.
Außenversicherungsschutz: Hausratversicherung sichert mitunter auch im Ausland ab
Was viele Verbraucher nicht wissen: Wird ein Urlauber Opfer eines Einbruchs, dann kommt unter bestimmten Bedingungen die Hausratversicherung für den Schaden auf. Der sogenannte Außenversicherungsschutz der Hausratversicherung gilt jedoch nur für Reisen, die nicht länger als drei Monate dauern. Ist der Urlauber Eigentümer des Feriendomizils, muss zudem eine separate, zweite Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei den verschiedenen Hausratversicherungen erhebliche Leistungs- und Kostenunterschiede. Einen Überblick über die verschiedenen Angebote bieten Vergleichsportale im Internet. Unter http://www.tarifcheck24.com/hausratversicherung/vergleich/ können Hausratversicherungen mit ein paar Klicks unverbindlich verglichen werden. "Wer sich rechtzeitig um die notwendigen Reisedokumente und Versicherungen bemüht, reist nicht nur preiswerter, sondern auch viel entspannter", sagt Versicherungsprofi Jan Schust mit Blick auf die kommende Urlaubszeit.