Fragen und Zweifel an einer vorgeschlagenen Behandlungsmethode, besonders bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise einer Tumorerkrankung, kommen meist erst nach dem Gespräch mit den behandelnden Ärzten auf. Viele Patienten vergessen wichtige Fragen oder möchten einfach noch eine zweite fachliche Meinung zur vorgeschlagenen Therapie haben. Das Einholen dieser zweiten Meinung steht jedem Versicherten rechtlich zu und wird von der Urologischen Praxisklinik Essen, die sich unter http://www.upk-essen.de präsentiert, durch die Einrichtung des Zweitmeinungszentrums unterstützt.
Die Beurteilung von Chancen und Risiken bei geplanten Operationen oder auch vor der Einleitung von Chemotherapien sowie anderen eingreifenden Behandlungsmethoden fällt dem Patienten oftmals einfacher, wenn er eine zweite Meinung einholen kann. Diese Zweitmeinung kann basierend auf den bereits erstellten Untersuchungsergebnissen gestellt werden und bedarf nicht der Wiederholung vorangegangener Untersuchungen. Zur Ergänzung und besseren Einschätzung können allerdings zusätzliche Befunde notwendig sein.
Auch bei der Auswahl des richtigen Facharztes, der die Behandlung durchführen soll, kann die ärztliche Zweitmeinung ein unterstützendes Kriterium sein, die viele Ärzte ihren Patienten empfehlen.
Die UPK Essen bietet die ärztliche Zweitmeinung zu uro-onkologischen und urologischen Fragestellungen an. Neben der langjährigen Erfahrung der Ärzte durch ihre Tätigkeiten und ständige Fortbildungen kann bei uro-onkologischen Fragestellungen die Tumorkonferenz der Universitätsklinik in Essen zurate gezogen werden. An dieser Tumorkonferenz nehmen unter anderem Urologen, Strahlentherapeuten, Onkologen, Chirurgen, Radiologen und andere in die Tumortherapie eingebundene Fachdisziplinen teil. Diese Zweitmeinung basiert dann also nicht auf der Meinungsäußerung eines einzelnen Arztes, sondern aus dem Beratungsergebnis der verschiedenen Mediziner.
Neben Fragen zum Bereich Onkologie steht das Team der UPK Essen für alle anderen Fragen zum Thema Urologie ebenfalls für die Einholung einer Zweitmeinung zur Verfügung.