In schon wenigen Tagen stehen in den ersten Bundesländern die Sommerferien an - die Reisezeit beginnt. Ob in die Alpen, ans Mittelmeer oder ins ferne Ausland - die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres ist bei der ganzen Familie groß. Nach nur wenigen Tagen am Urlaubsort kommt es bei der ersten Erkundung der Umgebung zu einem Verkehrsunfall mit dem Leihwagen. Die Kinder und der Vater bleiben unverletzt, die Mutter muss mit einem Beinbruch in ein Krankenhaus gebracht werden. Noch in der Klinik stellt sich die Verletzung als so schwerwiegend heraus, dass die medizinische Versorgung in der Heimat erfolgen muss. Ein Rückflug mit dem Ambulanzflieger wird organisiert.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein unverzichtbares Thema, wenn es um die Urlaubsplanung geht. Schließlich machen Krankheiten oder Unfallrisiken auch in europäischen und anderen fernen Ländern nicht halt. Schon eine verdorbene Mahlzeit, ein Insektenstich oder ein Ausrutscher kann dafür sorgen, dass eine ärztliche Behandlung - ambulant oder stationär - notwendig ist. Dafür muss man entsprechend vorsorgen, damit es vor Ort keine Probleme mit den Arzt- und Behandlungskosten gibt.
Aktuell bei Finanztest
Finanztest hat in der Juni-Ausgabe 2012 die Vielzahl der Anbieter getestet und bewertet. Herausragender Anbieter ist die Würzburger mit ihrem Tarif "Travelsecure AR-56". Mit dem Spitzenergebnis "sehr gut" wurde der Testsieg eingefahren.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Bei der Würzburger Auslandsreisekrankenversicherung wird kein Höchsteintrittsalter festgelegt. Auch die rüstigsten Senioren finden hier noch optimalen Versicherungsschutz für ihre Fernreisen.
- Kinder bis zum Alter von 24 Jahren sind im Vertrag der Eltern automatisch und kostenfrei mit versichert.
- Wichtig für Familien: Erleiden die Eltern einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, wird durch die Würzburger Auslandsreisekrankenversicherung entweder die Betreuung vor oder die Rückholung nach Deutschland organisiert und übernommen.
- Die Rückführung nach Deutschland ist nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit gegeben, sondern auch, wenn ein stationärer Aufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.
- Verletzungen durch sportliche Aktivitäten sind nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung erweitert sinnvoll den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch wenn in Europa und einigen anderen Ländern Kostenschutz beim Arzt besteht, ist ein Rücktransport nach Deutschland auch bei medizinischer Notwendigkeit nicht versichert. Durch die Auslandsreisekrankenversicherung wird diese Lücke geschlossen. Ferner gilt der Schutz auch weltweit. Wer also die schönsten Wochen des Jahres z. B. auf den Malediven oder in der Karibik verbringt, kann sichergehen, dass im Fall einer Erkrankung oder bei einem Unfall auch die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, damit Kostendeckung für die Heilbehandlung besteht.
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