Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pflegestufe wird von der Ermittlung des Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abhängig gemacht.
Nach eingehender Prüfung wird das Pflegegutachten erstellt.
Leider kann es hier auch zu Fehleinschätzungen kommen.
Ich gewährleiste Ihnen eine objektive Beurteilung Ihrer Situation und erkläre Ihnen, warum welche Pflegestufe in Frage kommt. Aber auch bei Fragen zur Pflege eines Angehörigen, welche Hilfeleistungen möglich sind und bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten stehen ich Ihnen gern zurr Seite.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen.
Sylvia Grünert
Pflege SG GbR
Jordanstr. 12
04177 Leipzig
kostenlos: 800 795 8424
E-Mail: info@pflegesg.de
Webseite: www.pflegesg.de