Hamburg, 14. Juni 2012 - Erdbeben, Stürme und Tsunamis - das Wetter schlägt zunehmend Kapriolen. So nimmt die Anzahl der jährlichen wetterbedingten Naturkatastrophen weiter zu. Seit 1980 haben sich z.B. die Überschwemmungen weltweit mehr als verdreifacht und die Zahl der Schäden durch Stürme mehr als verdoppelt. Auch wenn Tsunamis in der Ostsee eher unwahrscheinlich sind, lohnt es sich für Wassersportbegeisterte ihre Versicherungspolicen zu prüfen, bevor es auf große Tour geht.
"Viele unserer Kunden sind in internationalen Gewässern unterwegs und unterschätzen die Wahrscheinlichkeit einer Katastrophe", sagt Andreas Medicus, Prokurist und Gesellschafter der Hamburger Yachtversicherung Schomacker. Die Frage ist, wer zahlt den Schaden, wenn die eigene Yacht z.B. nach einem Tsunami auf der Hafenmole liegt? "Wir empfehlen dem Skipper immer eine Allgefahrendeckung, denn es gibt Schadenfälle, die man sich bei dem Kauf eines Bootes nicht vorstellen kann". Hierzu gehören z.B. auch Vulkanausbrüche, Erdbeben, Tsunami, Sturmfluten und Hochwasser um nur einige Gefahren zu nennen.
EINZELGEFAHRENDECKUNG OFT LÜCKENHAFT
Aber auch Ereignisse wie das Reißen von Segeln, auch wenn es keinen Sturm gegeben hat, Kurzschlüsse, Überspannungsschäden, Glasbruch, oder ein bei Schräglage des Bootes heruntergefallenes Fernglas gelten im Rahmen der Allgefahrendeckung mitversichert. Andreas Medicus: "Das ist der große Vorteil gegenüber der Einzelgefahrendeckung, in der alle versicherten Risiken einzeln aufgeführt sind und es immer wieder zu Lücken im Versicherungsschutz kommen kann". Zudem gilt bei der echten Allgefahrendeckung die sogenannte Umkehr der Beweislast. Das heißt, nicht der Versicherungsnehmer muss auf seine Kosten im Schadenfall beweisen, dass der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der eingetretene Schadenfall nicht in der Allgefahrendeckung enthalten ist.
DIE ALL-INCLUSIVE-VARIANTE
Zum Saisonstart empfiehlt es sich besonders, in den Vertrag zu schauen, denn auch an Land droht Gefahr für das Boot. Idealerweise sind auch die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse, Marderbiss oder auch ein unsachgemäßer Transport bzw. falsches Kranen abgedeckt. Andreas Medicus: "Nicht jeder Verein hat für Transport- oder Kranschäden eine Versicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkommt. "Oft folgt das böse Erwachen, wenn ein Schaden eingetreten ist." Auch für diesen Fall empfehlen die Fachleute der Hamburger Yachtversicherung Schomacker eine Allgefahrendeckung, die alle Risiken mitversichert, die nicht eindeutig ausgeschlossen sind.