"Das juristische Procedere ist nunmehr gesichert",
begrüßt Martin Grauduszus, Präsident der 'Freien Ärzteschaft' (FÄ)
die Tatsache, dass im bundesweit ersten Verfahren gegen die
elektronische Gesundheitskarte das damit befasste Sozialgericht
Düsseldorf nunmehr den Termin für die mündliche Verhandlung auf den
28. Juni 2012, 9.00 Uhr, festgesetzt hat.
Damit behalte der Kläger, ein Versicherter bei der in Solingen
ansässigen 'Bergischen Krankenkasse' alle Möglichkeiten, seine Klage
über zwei Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen:
"Deshalb muss das Verfahren der ersten Instanz Mitte 2012
abgeschlossen werden, da nach Gesetzeslage die Krankenkassen
gezwungen sind, bis Ende 2012 siebzig Prozent der Versicherten mit
der neuen Gesundheitskarte auszustatten." Der Kläger sieht durch die
elektronische Gesundheitskarte seinen Datenschutz gefährdet: er
fürchtet, dass sie Teil einer neuen Informationsstruktur im
Gesundheitswesen ist und seine Gesundheitsdaten in diesem System
gespeichert und übertragen werden.
Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, erklärt, nach dem Gesetz
sollten die Patienten "bei erster Verwendung der Karte" ihre
Einwilligung oder ihren Widerspruch zur Benutzung der freiwilligen
Anwendungen der neuen Karte dokumentieren - wie Einwilligung oder
Widerspruch u. a. zu Notfalldaten, elektronischem Arztbrief oder zur
elektronischen Gesundheitsakte. Derzeit sei es weder vorgesehen noch
überhaupt technisch möglich, diese Erklärungen der Versicherten bei
der ersten Verwendung der Karte abzufragen und zu dokumentieren.
Die freiwilligen Anwendungen seien derzeit nicht vorgesehen,
sollen aber später eingeführt werden. "Die Einwilligung der
Versicherten muss nach dem Gesetz jetzt, beim so genannten 'Rollout'
der neuen Karte, vorgenommen werden und nicht erst zum Zeitpunkt der
Einführung dieser freiwilligen Anwendungen der Karte, das aber
geschehe nicht: "Auch insofern muss wegen dieses Rollout-Skandals die
Karte gestoppt werden", sagt Kuhlmann.
Vor diesem Hintergrund appelliert FÄ-Präsident Grauduszus an
Kolleginnen und Kollegen, "nach Möglichkeit an dieser öffentlichen
Verhandlung gegen die von uns Ärztinnen und Ärzten nicht gewollte
elektronische Gesundheitskarte zahlreich teilzunehmen."
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