fit und munter - Werben, aber richtig!Ärztlicher Werbung auf den Zahn gefühlt

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Werben, aber richtig!Ärztlicher Werbung auf den Zahn gefühlt

KOCK+VOESTE und apoBank schulen Heilberufler in den neuen Richtlinien und Möglichkeitenärztlichen Werbens
Berlin/Köln - Fakt ist: Patienten würden wesentlich mehr Geld für ihre Gesundheit ausgeben, wenn die entsprechenden Angebote ihnen bekannt wären. Doch die Angst der Ärzte vor versehentlich begangenen, teuren Vergehen ließ diese lange Zeit ihr Licht unter den Scheffel stellen. Und das, obwohl bereits im Jahr 2000 das Werbeverbot für Ärzte vom Deutschen Ärztetag aufgehoben wurde und bis heute Karlsruher Entscheide die Richtlinien ärztlichen Werbens mehr und mehr "pro Doctore" auslegen. Aber wie und mit was darf der Mediziner heute de facto werben? Was ist neuerdings erlaubt und wo liegen die Fallstricke?

Stephan Kock, Geschäftsführer der marktführenden Beraterspezialisten für Heilberufe KOCK+VOESTE, lüftete kürzlich diese Geheimnisse als Referent im Vermögenscenter der Deutschen Apotheker- und Ärztebank mit seinem Seminar "Was darf ein Arzt wirklich? Ärztliche Werbung im Wandel". Kock verfügt über die Erfahrung von 21 Jahren eigener Unternehmensführung und hat gerade erst vor wenigen Wochen den zweiten Relaunch der Webpräsenz der KOCK+VOESTE GmbH erfolgreich umgesetzt.

"Des Rätsels Lösung für den Heilberufler ist", so Kock, "dass patientenorientierte Angebote wirklich sehr gefragt sind. Dazu müssen komplementärmedizinische Angebote von den Praxen geschaffen und auch entsprechend kommuniziert werden". Mit Zeit nehmen allein, eine sehr gute, zielführende Maßnahme im Praxisalltag, ist es jedoch damit oft nicht getan. Die Marketing-Module müssen zum Zielpatienten passen. Oft ist das Spektrum, das zur Verfügung steht, allerdings gar nicht bekannt - geschweige denn die Richtlinien. "Darum bin ich hier", so Kock, "um Klarheit zu bringen und zu schaffen".

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist beispielsweise, es sei unkollegial, mittels Werbung Patienten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen und es müsse immer einen aktuellen Impetus geben, den man werblich kommuniziere. "Berufliche Werbung bedarf aber", so Kock, "keiner besonderen Anlässe. Das gilt auch für Praxen". Allerdings muss dabei immer unterschieden werden zwischen erlaubter Information und berufswidriger Werbung. An Hand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläuterte Kock auch, dass Werbung erlaubt ist, solange sie nicht anpreisend, irrefu?hrend oder vergleichend angelegt ist.

Die mit vier Fortbildungspunkten dotierte zertifizierte Seminarreihe zu den Themen Kommunikation, Patientenberatung, Marketing und Mitarbeiterführung, welche die Deutsche Apotheker und Ärztebank in Köln zusammen mit der Ärztekammer Nordrhein bereits seit Januar 2011 regelmäßig anbietet, hat auch an diesem -trotz Fußball-EM- mit 120 Teilnehmer ausgebuchten Vortragstag ihre Mission erfüllt: "Ich hätte", so einer der begeisterten Zuhörer, "gerne weiter Herrn Kock zugehört. Ich wusste gar nicht, was wir Ärzte neuerdings in Sachen Werbung alles dürfen. Und ich weiß jetzt durch dieses Seminar, was meine Fehler bislang waren und was die Stärken meiner eigenen Praxis sind. Ich werde gleich morgen unsere Praxis-Webseite mit einem prüfenden Blick versehen. Mit den heutigen Erkenntnissen ist da sicher noch Potenzial zur Verbesserung".


Die nächsten Themen und Termine:


- 29.08.2012: Frage Dich zum Erfolg - Handwerkszeug für Selbst- und Zuzahlergespräche

- 19.09.2012: Begegnung im Gespräch I - Einführung in die Arzt-Patienten-Kommunikation

- 24.10.2012: Begegnung im Gespräch II - hilfreiche Instrumente und Techniken für die Arzt-Patienten-Kommunikation

- 07.11.2012: Für Steuerberater: Was leichtes kann jeder - vom Umgang mit Konflikten

- 28.11.212: Begegnung im Gespräch II - Schwierige Gespräche und Situationen

- 12.12.2012: Arzthelferin gesucht - Ideen und Anregungen zum Finden und Binden von Mitarbeiterinnen
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