fit und munter - Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen

fit und munter

Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen




- Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Müll
- Gartenabfälle überdüngen Böden und können gebietsfremde Organismen
freisetzen

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen
möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der
freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die
Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich
um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein
Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den
Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass
Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle
sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen
Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten
kompostiert werden", sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Denn Wald- und Grünflächen der
freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte
Lebensgemeinschaft. "Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses
Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die
sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört", erklärt Jessel.
"Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten
Nährstoffeintrag", so die BfN-Präsidentin. Damit wird die
Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf
nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele
Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie
Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Mit Sorge beobachtet
das BfN auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch gebietsfremde
Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die
Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten
negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste
mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die
ursprüngliche Pflanzenwelt.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von
Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
- Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge
gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff
liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus.
Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
- Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt)
führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit
des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
- Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen
von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten,
die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen
verdrängen können.
- Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich
letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet
der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
- Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch
Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit
befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen
oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle
aller Art sammeln.
- Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal
abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer
entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt
werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats-
oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese
von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von Ihnen
als Steuerzahler.
- Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen
umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine
bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Fazit:

Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner
Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung
nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch
beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer
eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig
Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit
der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit
unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt
weiterer Müll wie und Plastikabfälle nicht lange auf sich warten -
weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner
Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. Die
rechtlichen Vorgaben können je nach Land und Kommune unterschiedlich
sein. Im Einzelnen gibt die örtlich zuständige Behörde gerne
Auskunft.



Pressekontakt:
Franz August Emde
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
0228-84914444
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