Seit Jahren fordern die Berliner Krankenkassen und
Krankenkassenverbände von der Feuerwehr in der Hauptstadt eine
transparente und sachgerechte Kalkulation der Gebühren. Dem ist die
Feuerwehr bisher jedoch nicht nachgekommen. Daraus resultierende
langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen stellen jetzt das
bürgerfreundliche und unbürokratische Abrechnungsverfahren bei
Notfalleinsätzen der Feuerwehr in Frage.
Wöchentlich fährt die Berliner Feuerwehr über 3500
Notfalleinsätze. Pro Fahrt im Rettungswagen stellt sie dabei 281,43
Euro in Rechnung. Diese Abrechnung lief bisher direkt über die
Krankenkassen. So mussten die gesetzlich Versicherten nicht selbst in
die finanzielle Vorleistung treten und der Feuerwehr wurde dadurch
ein aufwändiges Gebühreneinzugs- und Mahnverfahren erspart.
Die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände haben deshalb in
einem gemeinsamen Schreiben am 22. Juni Innensenator Frank Henkel
nochmals ein Gesprächsangebot unterbreitet und an ihn appelliert,
dieses Abrechnungsprozedere, das übrigens bundesweit so praktiziert
wird, auch in Berlin beizubehalten. Dies kann allerdings nur damit
verbunden sein, dass den Krankenkassen Prüf- und Beanstandungsrechte
zustehen, wie sie ansonsten auch jedem Gebührenschuldner zukommen.
Durch die direkte Abrechnung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
würden bei den Betroffenen unnötige Sorgen und Ängste erzeugt werden,
machen die Vorstände der Krankenkassen und Leiter der
Krankenkassenverbände in Berlin im Schreiben an den Innensenator
deutlich.
Im Sinne eines bürokratiearmen Vorgehens bieten die gesetzlichen
Krankenkassen dem Berliner Senat nachdrücklich an, das
Abrechnungsprozedere weiterhin bürgerfreundlich durchzuführen.
Schließlich müssten die gesetzlich Versicherten bundesweit nicht
selbst in finanzielle Vorleistung gehen. Mehrere Angebote an die
Senatsinnenverwaltung, im Sinne der Notfallpatienten eine schnelle
Übergangsregelung bis zur endgültigen Klärung der unterschiedlichen
Auffassungen zur Prüfung der Gebührenhöhe zu schaffen, blieben bisher
unbeachtet.
Die Senatsinnenverwaltung hat jedoch bereits mehrfach angekündigt,
dass ab 1. Juli die Gebühren für Rettungseinsätze direkt von der
Berliner Feuerwehr bei den Versicherten eingefordert werden sollen,
falls die Krankenkassen nicht auf ihr Prüf- und Beanstandungsrecht
bezüglich der Gebührenhöhe verzichten wollen. Die Versicherten wären
gezwungen, die Rechnung im ersten Schritt zu begleichen und im
zweiten Schritt sich von ihren jeweiligen Krankenkassen erstatten zu
lassen.
Die Berliner Krankenkassen und Krankenkassenverbände betonen: Es
ist das Recht eines jeden Bürgers, Gebühren auf deren Recht- und
Verhältnismäßigkeit prüfen zu können. Demnach sind Krankenkassen als
Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der
Solidargemeinschaft der Versicherten und Beitragszahler zu einer
Prüfung auch auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verpflichtet, um
den wirtschaftlichen Einsatz der von ihnen verwalteten Beitragsgelder
zu gewährleisten. Die Kassen sind nicht bereit, intransparente, nicht
sachgerechte Gebührenfestsetzungen zu akzeptieren. Hier muss klar
getrennt werden zwischen einem bürgerfreundlichen
Abrechnungsverfahren auf der einen Seite und der davon unabhängigen
Frage der Überprüfungsmöglichkeit von Gebührenfestsetzungen ohne
nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage.
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