Die Fortschreibung des gesetzlich gedeckelten
Budgets für Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung muss
bereits ab 2013 erweitert werden. Dies fordert Dr. Hartmann Kleiner,
Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf
der heute in Bamberg tagenden Vertreterversammlung. Die nach den
Plänen der Bundesregierung erst ab 2017 vorgesehene Anpassung des
Reha-Budgets komme deutlich zu spät.
Wegen der aktuellen demografischen Entwicklung gebe es immer mehr
Menschen, die einer Rehabilitation bedürften, um erwerbsfähig bleiben
zu können, so Kleiner. Gesetzliche Regelungen, wie unter anderem die
"Rente mit 67", zielten auf eine längere Lebensarbeitszeit ab und
würden damit zu einer wachsenden Inanspruchnahme von
Rehabilitationsleistungen beitragen. Überdies nähmen chronische
Erkrankungen seit Langem zu. Auch die steigende Zahl von psychischen
Erkrankungen und Anschlussrehabilitationen nach einer Operation
ließen den Reha-Bedarf wachsen. Der wachsende Bedarf an
Rehabilitation bleibe bei der geltenden Fortschreibungsregelung für
das Budget gegenwärtig jedoch unberücksichtigt, so Kleiner, da allein
die Durchschnittsentgelte für die Fortschreibung maßgeblich seien.
Angesichts steigender Antragszahlen sei das gesetzliche
Reha-Budget in den Jahren 2010 und 2011 fast vollständig ausgeschöpft
worden. Ohne veränderte Fortschreibungsregelung schon ab 2013 sei
damit abzusehen, dass in den kommenden Jahren die Einhaltung des
Budgets nur durch einen Verzicht auf notwendige Leistungen erreichbar
sei. Dies aber würde in der Folge zu einer Zunahme von
Erwerbsminderungsrenten führen und den Bemühungen um die Verlängerung
der Lebensarbeitszeit entgegenlaufen.
Die gestiegene Inanspruchnahme der Rehabilitation habe nach
Kleiners Worten bisher durch noch vertretbare Leistungsanpassungen
und Ausschöpfung von Effizienzreserven kompensiert werden können.
Dies sei nun aber nicht mehr ausreichend möglich. Notwendig sei
deshalb eine Anpassung der Fortschreibungsregelung bereits ab 2013,
die zumindest die demografische Entwicklung und die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit berücksichtige. Der Druck, Effizienzreserven zu
erschließen, bliebe auch mit den zusätzlichen Mitteln weiterhin
bestehen.
Kleiner wies auch auf die Vorteile der Rehabilitation für die
Menschen und die Gesellschaft hin. In über 85 Prozent aller Fälle
führe eine medizinische Rehabilitation zur (Wieder-)Eingliederung ins
Berufsleben. Sie verhindere vielfach die Zahlung von
Erwerbsminderungsrenten und entlaste zudem die Krankenversicherung.
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