Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung, der der Bundesrat am 11. Mai 2012 zugestimmt hat, zur Kenntnis genommen. Die Verordnung kann damit verkündet werden. Dies wird im Juli erfolgen.
Die neuen Regelungen werden zur Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung beitragen. Sie ergänzen die bereits durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) vorgesehenen Maßnahmen um weitere Elemente.
So sollen vermehrt Ärztinnen und Ärzte für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und eine spätere Niederlassung als Hausärztinnen und Hausärzte gewonnen werden, indem die Allgemeinmedizin bereits in der ärztlichen Ausbildung weiter gestärkt wird. Die entsprechenden Anteile werden sowohl im klinischen Studienabschnitt als auch im Praktischen Jahr erhöht.
Zusätzlich wird das Staatsexamen am Ende des Studiums entzerrt und dazu der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr gelegt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren.
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