Die Würfel sind gefallen: Heute, am 27. Juni 2012,
hat der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages das Zweite
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
(nachfolgend: 16. AMG-Novelle) beschlossen. Damit wird unter anderem
die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf die EU-Länder
ausgeweitet, aus denen bislang Patienten aus Deutschland Arzneimittel
vergleichsweise günstiger beziehen konnten. Im Klartext: Ausländische
Versandapotheken dürfen Patienten aus Deutschland keine Boni und
Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel mehr gewähren.
"Der heute gefasste Beschluss geht eindeutig zu Lasten der
Patienten, er ist verbraucher- und patientenfeindlich", kommentiert
Thomas J. Diekmann, Legal Counsel vom Europäischen
Versandapothekenverband EAMSP. "Wenn Boni und Rabatte, wie sie
ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden gewähren,
zukünftig tabu sind, trifft das vor allem schwer und chronisch kranke
Menschen, die regelmäßig auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen
sind. Sie werden für lebensnotwendige Medikamente viel tiefer in die
Tasche greifen müssen."
Zudem, so Thomas J. Diekmann weiter, wirke sich die Ausweitung der
AMPreisV diskriminierend gegenüber ausländischen Apotheken aus. "Die
Novelle verkennt die erheblichen europarechtlichen Auswirkungen und
läuft Gefahr, als europarechtswidrig beanstandet zu werden." Die
Gründe: Die 16. AMG-Novelle verstößt zum einen gegen die
Warenverkehrsfreiheit im Gemeinsamen Binnenmarkt und zum anderen
gegen die e-commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG). Vor allem beim
internetbasierten Versandhandel gilt die Gesetzgebung im
Ursprungsland, nicht die des Bestimmungslandes.
"In Summe geht das Rezeptbonus-Verbot an der gesetzlichen
Zielsetzung vorbei. Gleiche Wettbewerbsbedingungen werden mitnichten
hergestellt, da mit der neuen Regelung nun ausländische
Versandapotheken einseitig diskriminiert werden. Außerdem geht die
Entscheidung zu Lasten der Patienten in Deutschland. Die einzigen,
die von der Regelung profitieren, sind die deutschen
Vor-Ort-Apotheken", erläutert Thomas J. Diekmann. "Diese einseitige
Bevorteilung deutscher Präsenzapotheken und die Inkaufnahme einer
europaweiten Wettbewerbsverzerrung ist nicht nachvollziehbar."
Die niederländischen Versandapotheken, auf die die Neuregelung in
erster Linie zielt, richten sich nach der niederländischen
Preisverordnung. Sie sieht eine Höchstpreisgrenze vor und erlaubt
demnach Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die dadurch möglichen Preisvorteile geben diese Versandapotheken auf
Kosten ihrer Gewinnmarge in erheblichem Umfang an Patienten in
Deutschland weiter. Boni und Rabatte sind also nach niederländischem
Recht zulässig, werden von den Verbrauchern gewünscht und rege in
Anspruch genommen. Thomas J. Diekmann: "Die Politik verkennt, dass
auch deutsche Apotheken längst Boni und Rabatte auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren und diese Praxis
keineswegs durch die Mehrzahl der Apotheken abgelehnt wird. Die in
jüngster Zeit ergangenen Gerichtsurteile bestätigen vielmehr, dass
viele Apotheken das Recht auf Boni und Rabatte als eine Art
Kundenbindungsinstrument wünschen."
Der Deutsche Bundestag muss am Donnerstag, den 28. Juni 2012, die
AMG-Novelle noch formal beschließen, der Bundesrat am 21. September
2012. Es ist davon auszugehen, dass das Boni-Verbot kommen wird. Die
Regelung tritt unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft.
In diesem Fall werden die Mitgliedsunternehmen der EAMSP gegen den
Beschluss europarechtlich vorgehen und den Klageweg beschreiten.
"Mehr Europa hätte zu einer besseren Lösung geführt als nationale
Besitzstandswahrung. Es würde nicht nur den Wettbewerb unter den
Apotheken stärken, sondern auch dem Wohl der Patienten dienen. Sie
sind wieder einmal die großen Verlierer einer gesundheitspolitischen
Reform", stellt Thomas J. Diekmann abschließend fest.
Weitere Hintergrundinformation zu den europarechtlichen
Auswirkungen erhalten Sie unter: www.eamsp.org
Pressekontakt:
European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP)
Thomas J. Diekmann, Legal Counsel
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