Die radikale Tierrechtsorganisation PETA
Deutschland e. V. hat die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts
Hamburg (Az.: 324 O 355/11) zurückgenommen, mit dem die in einer
Pressemitteilung des Circus Krone enthaltene Darstellung, dass
PETA-Aktivisten Straftatbestände nicht scheuen, als zulässige
Meinungsäußerung eingestuft worden ist. Das Urteil des Landgerichts
Hamburg ist damit rechtskräftig. Vorausgegangen war der Rücknahme der
Berufung durch die Tierrechtler eine Hinweisverfügung des
Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 7 U 11/12), wonach die "Berufung
keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte".
Circus Krone hatte in einem an verschiedene Redaktionen
gerichteten Schreiben im Juni 2011 unter Bezugnahme auf die radikale
Tierrechtsorganisation PETA ausgeführt: "Diese sektenartigen
Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten
und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände
zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen [...]". Den daraufhin
von PETA gestellten Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Verbotes
der Äußerung, dass Aktivisten von PETA Straftatbestände nicht
scheuen, hat die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts
Hamburg auf den Widerspruch des Circus Krone mit ihrem jetzt
rechtskräftig gewordenen Urteil zurückgewiesen.
Circus Krone konnte im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte für
mögliche Straftaten von PETA-Aktivisten darlegen, so beispielsweise,
dass gegen den zweiten Vorsitzenden der selbsternannten
Tierrechtsorganisation PETA im Zusammenhang mit einer früheren
Kampagne wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB eine Geldstrafe
verhängt worden und dieses Verfahren in zweiter Instanz nur gegen die
Auflage einer Zahlung in Höhe von 10.000 Euro eingestellt worden war.
Ein wissenschaftlicher Berater der Tierrechtsorganisation bezichtigte
sich in einem von ihm herausgegebenen Buch über radikale
Tierrechtsorganisationen, er selbst sei "wegen Tierbefreiung
teilweise inhaftiert" gewesen. Und ein fest angestellter
PETA-Mitarbeiter hatte, wie Circus Krone im Verfahren darlegen
konnte, in einem Interview über sich eingeräumt, er habe "genau
genommen ... Hausfriedensbruch" begangen und mache das "seit 17
Jahren so". Das Landgericht Hamburg dazu wörtlich: "Die bestehenden
Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten ... 'Straftaten nicht scheuen',
rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie sie im
vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte" und betont,
dass der "Kern des Vorwurfs erkennbar der 'fanatische' Tierschutz
ist".
"Das jetzt rechtskräftig gewordene Hamburger Urteil ist erfreulich
klar und deutlich in seiner Begründung" kommentiert Dr. Walter
Scheuerl, Rechtsanwalt des Circus Krone und Partner im Hamburger Büro
der Sozietät Graf von Westphalen, die Entscheidung. "PETA ist eben
keine Tierschutzorganisation, die Tieren in Not hilft, sondern eine
selbsternannte Tierrechtsorganisation, die auf Medienarbeit setzt, um
Millionenbeträge an Spenden einzuwerben", so Scheuerl weiter. "Das
Hamburger Verfahren, in dem PETA jetzt zu Recht unterlegen ist, kann
einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über PETA
und die Aktivisten leisten, die hinter dieser Organisation stecken."
Dr. Scheuerl betont: "Solche radikalen Tierrechts- und
Spendenorganisationen haben mit echten Tierschutzorganisationen wenig
gemeinsam."
Zum Hintergrund:
Der Circus Krone ist heute der größte Zirkus Europas und ein
traditionelles Familienunternehmen. Der Circus Krone wurde 1905 von
Carl Krone unter dem Namen Circus Charles als Tierschau gegründet. Er
hat seit 1919 seinen festen Sitz in München, wo er ein festes
Gebäude, den Kronebau mit 3.000 Sitzplätzen besitzt. Der Circus Krone
ist damit der einzige (west-)europäische Zirkus mit einem "festen"
Stammsitz. Mit seiner Verbindung von artkonformer Tierdressur und
Artistik unter der Zirkuskuppel zieht der Circus Krone Jahr für Jahr
Hunderttausende Besucher in den Bann der "live" erlebten
faszinierenden Zirkuswelt. Die tiergerechte Haltung aller Krone-Tiere
und der Tierschutz haben für den Circus Krone höchste Priorität. Das
Wohlbefinden seiner Tiere steht für den Circus Krone immer an erster
Stelle. Die Krone-Tiere sind die Partner und Freunde der
Krone-Artisten und gehören mit zur großen Circus Krone-Familie.
Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Rechtsanwalt
Graf von Westphalen Rechtsanwälte Partnerschaft
Telefon: 040 35922-270
Mobil: 0172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com