Gestern hat der Deutsche Bundestag das "Zweite
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften"
in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklärt der gesundheitspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max
Straubinger:
"Die vor zwei Jahren beschlossenen Reformen im Arzneimittelwesen
mit dem Arzneimittel-Sparpaket und Arzneimittelneuordnungsgesetz
haben einen entscheidenden Beitrag zur derzeit guten Haushaltslage
bei den gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Die
Arzneimittelausgaben lagen im ersten Quartal 2012 trotz eines
leichten Anstiegs gegenüber dem ersten Quartal 2011 immer noch um
rund 100 Millionen Euro unterhalb der Ausgaben des ersten Quartals
2010. Diesen positiven Trend gilt es fortzuführen. Daher haben wir
nun insbesondere Vorschriften aus dem Arzneimittelneuordnungsgesetz,
welche sich als bürokratisch erwiesen haben, nachgebessert. Das
völlig neue Verfahren, einen Zusatznutzen bei Arzneimitteln
nachweisen zu müssen, Preisverhandlungen zu führen und
Schiedsgerichtslösungen zu finden, sehen wir als lernendes System.
Als lernendes System für alle Beteiligten. Zudem setzen wir die
europäischen Richtlinien zur Verbesserung der Pharmakovigilanz und
zur Verhinderung des Eindringens gefälschter Arzneimittel in die
legale Lieferkette in deutsches Recht um und beseitigen
Wettbewerbsverzerrungen bei den Apotheken. Für deutsche Apotheken und
ausländische Versandapotheken gelten künftig die gleichen
Preisvorschriften. Denn trotz der enormen Einsparungen im
Arzneimittelbereich sollten wir nicht der Arzneimittelindustrie die
'Luft zum Atmen' nehmen. Die Arzneimittelindustrie in Deutschland
trägt mit 104.000 hochqualifizierten Arbeitnehmern, pharmazeutischen
Erzeugnissen im Wert von 27 Milliarden Euro, einem Export im Wert von
51 Milliarden Euro und Forschungsausgaben von 5,5 Milliarden Euro
einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung der gesamten deutschen
Wirtschaft bei. Davon profitieren wir alle."
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