Häusliche Pflege und familiäre Kontakte gestärkt
Mit der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) am heutigen Freitag hat die Koalition auch die Situation für Menschen mit Behinderung verbessert. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Mit der heutigen Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes hat die Regierungskoalition auch klare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht. Ab Januar erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, anteilig auch für die Tage das volle Pflegegeld ausgezahlt, an denen sie zu Hause gepflegt werden. Dadurch wird häusliche Pflege sowie der familiäre Kontakt gestärkt.
Gleiches gilt für die Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die zu Hause gepflegt werden und bislang einen Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben. Hier hat die Koalition nachgebessert und den Anspruch auf 25 Jahre angehoben. Kinder und Jugendliche mit Behinderung brauchen auf Grund ihrer Entwicklung länger eine altersgerechte, intensive Pflege. Für die betroffenen Familien bringt dies zusätzliche Entlastung: Sie können im Fall von Krankheit oder Urlaub für vier Wochen im Jahr eine vollstationäre Ersatzpflege beanspruchen.
Zudem hat die Koalition die im Versorgungsstrukturgesetz eingeführten, zusätzlichen Leistungen für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die eine Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, ausgeweitet. Für diese Hausbesuche von Vertragszahnärzten bei Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen muss im einheitlichen Bewertungsmaßstab eine zusätzliche Vergütung vorgesehen werden. Auf Landesebene können unter bestimmten Bedingungen Zuschläge vereinbart werden."
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