In der Reisezeit machen sich viele Urlauber mit
Wohnwagen, Gepäckanhängern oder Bootstrailern auf den Weg. Nicht für
jeden ist das alltäglich. Deshalb hat der ADAC folgende Informationen
zu Zulassung, Versicherung und Verkehrsvorschriften zusammengestellt.
Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte man sich vor der Fahrt
noch einmal bewusst machen. Nicht nur bei Brücken und Unterführungen
ist das wichtig, sondern auch um ein Überholmanöver richtig
einzuschätzen.
In Deutschland gilt für Gespanne Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge
mit Ausnahmegenehmigung 100 km/h. Im Ausland variieren die
Höchstgeschwindigkeiten. In Frankreich sind sogar 130 km/h erlaubt.
Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung
dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.
Besondere Verkehrsregeln beachten. In Italien gilt auf bestimmten
Hauptreiserouten wie beispielsweise der A 22 vom Brenner bis Modena
ein generelles Überholverbot für Gespanne. Die kleinen Zusatzschilder
unter dem Lkw-Fahrverbot sind leicht zu übersehen. Sollte man aber
beim Überholen von der Polizei erwischt werden, drohen teure
Geldbußen bis hin zum Führerscheinentzug.
Wohn- und Gepäckanhänger müssen haftpflichtversichert sein und
versteuert werden. Anders Sportanhänger: sie sind nicht steuer- und
versicherungspflichtig. Allerdings übernimmt die
Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges Schäden nur dann, wenn der
Trailer angekuppelt ist. Eine Anhängerhaftpflichtversicherung ist
also ratsam.
Eine sichere und unfallfreie Fahrt ist nur gewährleistet, wenn der
Fahrer das Verhalten seines Gespanns in Kurven, beim Rangieren und in
gefährlichen Situationen kennt. Mit einem Anhänger verlängert sich
beispielsweise der Bremsweg deutlich. Neulingen unter den
Gespannfahrern empfiehlt der ADAC ein Fahrsicherheitstraining. Dort
werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt sowie
wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.
Weitere Informationen dazu gibt es unter www.adac.de/ReiseService.
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