4-D-Ultraschall: 150 Euro, Toxoplasmose-Test: 15
Euro, Zytomegalie-Test: 45 Euro - die Liste der "Individuellen
Gesundheitsleistungen", die man während der Schwangerschaft haben
kann und selbst bezahlen muss, ist lang. In der aktuellen Ausgabe der
Zeitschrift ELTERN (8/2012 ab heute im Handel) gibt Anke Kirchner,
Juristin und Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen, die wichtigsten Tipps für den Umgang mit den
IGeLn.
Wie sollte ich überhaupt reagieren, wenn mir mein Arzt eine solche
Selbstzahlerleistung anbietet? Anke Kirchner: "Viele Leute trauen
sich nicht, Nein zu sagen - aus Angst, das Vertrauensverhältnis zum
Arzt zu riskieren. Aber das ist falsch. Lassen Sie sich nicht unter
Druck setzen! Fragen Sie nach dem Nutzen der Untersuchung, den Kosten
und weshalb die Kasse sie nicht zahlt beziehungsweise unter welchen
Bedingungen sie es tut. Auch die Krankenkasse selbst beantwortet
dies. Und erbitten Sie sich Bedenkzeit. Bei einem 'Ich möchte das
nicht sofort machen lassen, aber ich bin ja regelmäßig hier', ist
niemand böse."
Die Expertin erklärt in ELTERN, vor welchem Hintergrund bestimmte
Untersuchungen von der Kasse nicht gezahlt werden: "Zum einen sind
das Leistungen mit umstrittenem oder nicht nachgewiesenem Nutzen,
weil etwa noch nicht genug Studien dazu vorliegen. Sie werden aber
vom Gemeinsamen Bundesausschuss immer wieder überprüft - so kann aus
einer IGe-Leistung später eine Kassenleistung werden."
Und bei welchen IGeL-Angeboten sollte man ganz besonders kritisch
sein? Anke Kirchners Rat: "Bei zu aggressiven Werbeslogans, die Ihnen
ein schlechtes Gewissen machen, weil Sie zum Beispiel 'nur' die
Grundversorgung in Anspruch nehmen. Das sind etwa Angebote wie 'Mehr
als die Basisleistung' oder auch 'Schwangerschaftsvorsorge Plus'".
Mehr zum Thema "IGe-Leistungen: Abzocke oder gute Investition?"
jetzt in der aktuellen ELTERN, Ausgabe 8/2012, ab 18. Juli 2012 im
Handel.
Pressekontakt:
Mandy Rußmann
Kommunikation/PR
Gruner + Jahr AG & Co KG
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