fit und munter - Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft Klarheit für Verbraucher

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft Klarheit für Verbraucher

Darstellung der Preise und Buchungswege wird noch transparenter
München, den 19. Juli 2012 (w&p) - Klarheit für die Verbraucher schafft nach Ansicht des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach steht nun endlich fest, dass die EU-Verordnung 1008/2008 nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für alle Flugvermittler bindend ist. Die EU-Verordnung besagt, dass die fakultativen Zusatzkosten - diese beinhalten Steuern und Gebühren (auch Service Charges), die bei jeder Flugbuchung anfallen - mit dem Gesamtpreis bereits bei der ersten Angebotsnennung angezeigt werden müssen. Darüber hinaus regelt die Verordnung, dass ein opt-out Verfahren - also eine Vorbelegung in der Buchungsstrecke - im Flugbereich zum Beispiel bei Versicherungen nicht erlaubt ist.

"Wir begrüßen es sehr, dass diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Sinne des Kunden gefallen ist, und Klarheit für die gesamte Online-Reiseindustrie geschaffen wurde", betont VIR-Vorstand Michael Buller. "Nun müssen alle Anbieter gleichermaßen transparente Buchungswege aufweisen und sämtliche im Endpreis inbegriffenen Leistungen schon bei der ersten Preisanzeige nennen."

Eine weitere EU-Verordnung, die nun in ein deutsches Gesetz umgewandelt worden ist, startet ab 1. August 2012 und ist Buller zufolge "ein weiterer Meilenstein für verbraucherfreundliche Webseiten".

"Wir begrüßen alle Verordnungen im Sinne der Verbraucher, die vor Kostenfallen im Internet schützen, und die Preistransparenz auch bei Online-Reisebuchungen stärken", bekräftigt der VIR-Vorstand.




Die neuen Gesetzesvorgaben ab 1. August 2012 für Internetkäufe sehen vor, in Form eines neuen Buttons "zahlungspflichtig bestellen" den kostenpflichten Abschluss einer Online-Buchung eindeutig zu kennzeichnen. Zudem muss in unmittelbarer Nähe, ohne zu Scrollen, das bestellte Produkt inklusive aller weiteren Kosten dargestellt werden.

Über den VIR:
Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) ist der Interessenverband der touristischen Internetwirtschaft. Zu seinen Mitgliedern gehören mit ebookers.de, Expedia.de, HolidayCheck, JT Touristik, lastminute.de, opodo.de und weg.de sieben der größten Online-Reiseunternehmen in Deutschland, die zusammen rund zwei Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Alle VIR-Mitgliedsunternehmen haben sich zu einer neutralen Zertifizierung durch die Siegel "safer-shopping" und "ServiceQualität" des TÜV SÜD verpflichtet und nehmen damit eine Vorbildfunktion für die gesamte Reisebranche ein.

Fördermitglieder des VIR sind Allianz Global Assistance, Amadeus Germany, Bewotec, BPCS Consulting Services, CEWE COLOR, DB Vertrieb, DERTOUR, DMC Digital Media Center, FACT-Finder, FTI Touristik, GetYourGuide, GIATA, HanseMerkur, Pisano Holding, Sabre Travel Network, Sunny Cars, Traffics, Travel-IT, Travelport, TravelTainment, Travelzoo (Europe) Ltd., TrustYou, TUI interactive und @Leisure BR BV. Nähere Informationen finden sich auf www.v-i-r.de.


Geschäftsstelle:
Verband Internet Reisevertrieb e.V., Keltenring 9, 82041 Oberhaching, Telefon: 089-610667-29, E-Mail: presse@v-i-r.de, info@v-i-r.de, Internet: www.v-i-r.de
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