WelcherName.de Infopost 034/2012, Baden-Baden, 23. Juli 2012
Kein Ferienspaß ohne Reisepass. In diesen Tagen herrscht großer Andrang in unseren Einwohnermeldeämtern. Öffnungszeiten müssen verlängert werden, Wartezeiten müssen einkalkuliert werden.
Der Grund: Seit Ende Juni sind die Kindereinträge im Reisepass nicht mehr gültig. Ein Kind darf nur noch mit einem eigenen Pass reisen. Das fälschungssichere Dokument ist fortan von Geburt an Pflicht. Die neue Passverordnung der EU folgt der Devise: Eine Person - ein Pass. Betroffen ist damit gleichermaßen der 10-Jährigen wie der Säugling. Die EU erhofft sich mit der Regelung einen besseren Schutz vor Menschenhandel. Das Kind kann nur mit ihm nahestehenden Personen das Land verlassen.
Um einen Reisepass fürs Kind erfolgreich beantragen zu können, müssen die Eltern mit Geburtsurkunde und einem biometrischen Foto das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Dort müssen sie eine Zustimmungserklärung unterschreiben.
Beim biometrischen Foto drücken die Beamten gerne ein Auge zu
Die Vorgaben für das biometrische Passfoto sind bei kleinen Kindern oder Säuglingen nicht so streng wie bei Erwachsenen. So dürfen kleine Kinder auf den Fotos durchaus auch lächeln. Hauptsache das Bild ist nicht verdeckt und es ist frontal aufgenommen.
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