Die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben" ist seit heute im Internet veröffentlicht. Interessierte können sich ab sofort unter www.gesundheit.bayern.de über die Förderbedingungen informieren. "Wir wollen Bayerns Heilbäder zukunftsfest machen. Sie sollen sich als moderne Gesundheitszentren für eine immer gesundheitsbewusstere Gesellschaft präsentieren", betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Juli 2012 ein neues Förderprogramm für die bayerischen Kurorte und Heilbäder aufgelegt, um deren medizinische Qualität weiter zu steigern. Mit dem Förderprogramm sollen die 47 hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder sowie die zehn Gemeinden mit Sitz eines anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebs in Bayern unterstützt werden.
Förderanträge können ab sofort bei der Bayerischen Gesundheitsagentur eingereicht werden.
Weitere Informationen unter www.gesundheit.bayern.de.
Kontakt:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Deutschland
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Telefax: (089) 9214-2266
Mail: poststelle@stmlu.bayern.de
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