Bayern setzt sich für unabhängige Patientenfürsprecher ein, denn diese sind wichtige Mittler zwischen Patienten und Krankenhaus. Hierzu hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine gemeinsame Initiative mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) gestartet. Der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber betonte dazu: "Zukünftig wird es Patientenfürsprecher an jedem bayerischen Krankenhaus geben. Das ist Kern einer erstmaligen gemeinsamen Vereinbarung mit der Krankenhausgesellschaft. Patientenfürsprecher helfen den Patienten, ihre Rechte wahrzunehmen." Im Rahmen der Initiative soll auf freiwilliger Basis bei den Krankenhausträgern in Bayern für unabhängige Patientenfürsprecher geworben werden. "Der Patientenfürsprecher als Vertrauensperson kann eine wichtige Rolle im Krankenhaus spielen. Daher steht diese Aufgabe auch im Zentrum unserer gemeinsamen Handlungsempfehlungen", unterstrich Oberbürgermeister Franz Stumpf, Erster Vorsitzender der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.
Derzeit gibt es in Bayern an etwa jeder fünften Klinik Patientenfürsprecher, die den Patienten und deren Angehörigen als direkter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung stehen. Sie nehmen die Anliegen und Beschwerden auf oder setzen sich bei der Klinikleitung für eine Lösung ein. "Mit Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen helfen Sie den Patienten weiter, informieren und stärken das Vertrauen zwischen Klinik, Arzt und Patient", so Huber. Gefragt sind die Patientenfürsprecher bei allen Anliegen rund um den Krankenhausaufenthalt, den persönlichen Umgang zwischen Krankenhauspersonal und Patienten bis hin zu vermuteten Behandlungsfehlern. Huber: "Patientenfürsprecher sind Anlaufstelle für Patienten und Angehörige. Sie nehmen sich Zeit für die Sorgen der Patienten." Dazu wurden Handlungsempfehlungen vorgestellt, die den Krankenhäusern in Bayern Hilfestellung sein sollen, um Patientenfürsprecher an ihren Häuser zu etablieren. So sollen Patientenfürsprecher unabhängig und weisungsfrei gegenüber der Klinikleitung sein, um von den Patienten akzeptiert und von der Klinikleitung respektiert zu werden.
Die Vereinbarung mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft ist ein weiterer Baustein, um die Patientenrechte in Bayern zu stärken. Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte sich bereits im Rahmen des Patientenrechtegesetzes auf Bundesebene für die Stärkung der Patientenrechte und eine menschliche Medizin eingesetzt und bayerische Forderungen erfolgreich im Bundesrat durchsetzen können. "Nur der souveräne und gut informierte Patient kann selbstverantwortlich über die eigene Therapie mitentscheiden", unterstrich Huber.
Weitere Informationen gibt es auch im Patientenportal des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter http://www.patientenportal.bayern.de/
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