Erleidet ein Lebendspender bei der
Organentnahme einen Schaden, kann er von der gesetzlichen
Unfallversicherung eine Entschädigung verlangen. Das berichtet die
"Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des
Bundessozialgerichtes. Ein solcher Schaden wird demnach behandelt wie
ein Arbeitsunfall. Ein Kläger hatte seinem kranken Bruder eine Niere
abgegeben und eine Lähmung davongetragen. Lebendspenden sind zudem
noch für Knochenmark und Leber möglich.
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