Im Bundesversicherungsamt (BVA) wird derzeit über
Korrekturen am Gesundheitsfonds debattiert. Geplant ist die
Einführung einer Sonderregelung, die die hohen Behandlungs- und
Versorgungskosten in den letzten Lebensmonaten eines Menschen in das
Verteilungsprinzip des Fonds integrieren soll. Die methodisch
fragwürdige Sonderlösung für diese spezielle Hochkostensituation
biete hier nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der
Betriebskrankenkasse Mobil Oil keine zufriedenstellende Lösung und
führe zudem zu einem weiteren Ungleichgewicht im Finanzierungsmodells
des GKV-Systems. Konsequenz der Neuregelung wäre zudem eine relevante
West-Ost-Verschiebung von geschätzt 250 Millionen Euro, die
bestehende Probleme in den alten Bundesländern als auch die
einseitige Belastung der Innungs-, Ersatz und Betriebskrankenkassen
verschärfe. Die Einführung eines Hochrisikopools, der die Risiken
aller hohen Leistungen abdeckt, könnte stattdessen die Risiken auf
alle Kassenarten verteilen und für Stabilität im GKV-System sorgen.
Entsprechend sieht Heise die Gesundheitspolitik gefordert, den
gegenwärtigen Alleingang des BVA umgehend zu stoppen und einer
Veränderung am System des Gesundheitsfonds vielmehr eine politische
und breite wissenschaftliche Auseinandersetzung voranzustellen.
"Es kann nicht im Interesse der Gesundheitspolitik sein, dass das
Bundesversicherungsamt als ausführende Behörde die parlamentarische
Sommerpause nutzt, um eine solche folgenreiche Änderung am komplexen
Systems des Gesundheitsfonds ohne vorherige politische Diskussion
umzusetzen", bezieht Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der
Betriebskrankenkasse Mobil Oil, Stellung.
Noch dazu sei die Umgestaltung methodisch nicht begründbar und
führe an der Zielsetzung vorbei. Die Unterdeckung der Kosten in den
letzten Lebenswochen würde nur leicht gesenkt, gleichzeitig würde die
geplante Neuregelung aber dazu führen, dass es bei vielen im
Morbi-RSA berücksichtigten, zuschlagsfähigen Krankheiten zu
ungerechtfertigten Zuschlägen kommt. Mit dieser Begründung ist der
als "Annualisierungsmodell" bezeichnete Vorschlag des beratenden
wissenschaftlichen Beirats in der Vergangenheit mehrfach vom BVA
selbst abgelehnt worden. Der umbenannte und geringfügig modifizierte
Ansatz, der jetzt eingeführt werden soll, kommt in Modellrechnungen
jedoch zum exakt gleichen Zuweisungsergebnis wie das zuvor
zurückgewiesene Modell. Das Ziel der geplanten Änderungen, eine den
tatsächlichen Ausgaben besser entsprechende Zuteilung der
Finanzmittel zu erreichen, würde folglich nicht erreicht.
"Eine methodisch sinnvolle Ergänzung des bestehende Systems und
wesentlich zielführender als eine Sonderregelung für Verstorbene ist
eine einheitliche Behandlung aller vom Fonds nicht berücksichtigten,
hohen Leistungsfälle", so Mario Heise weiter. Als solche gelten
beispielsweise auch Frühgeburten oder überdurchschnittlich
behandlungs- und kostenintensiven Krankheitsverläufe wie z. B.
Unfälle. Eine wirkungsvollere und einfachere Lösung für die
Problematik der Unterdeckung von bestimmten Einzelgruppen wie zum
Beispiel bei Verstorbenen sieht Heise in der Ergänzung des
Gesundheitsfonds durch einen sogenannten Hochrisikopool. Aus diesem
"Finanzpool" könnten ab einem festgelegten Betrag die Kosten für alle
teuren Fälle und nicht nur für Verstorbene finanziert werden, erklärt
Heise.
Erstaunlich sei der aktuelle eilige Vorstoß des BVAs auch vor dem
Hintergrund, dass die jüngste Bewertung der bisherigen Regelung
positiv ausgefallen war und einzelne Änderungen am
Finanzierungssystem eigentlich erst nach einer ausreichenden
wissenschaftlichen und politischen Bewertung vorgenommen werden
sollten. "Der Morbi-RSA wirkt, kurzfristige Anpassungen seien nicht
erforderlich" hieß es noch im Januar 2012 aus dem
Gesundheitsministerium.
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