Auch in diesem Fall muss eine psychotherapeutische phasenbezogene Behandlung der traumabezogenen Phobie durchgeführt werden. Gerade die Auflösung der Angst vor einem gesunden Risikoverhalten, vor einer Veränderung...
In diesem Falle ist der Wunsch nach Narkose ein Symptom der Phobie.
Auch in diesem Fall muss eine psychotherapeutische phasenbezogene Behandlung der traumabezogenen Phobie durchgeführt werden. Gerade die Auflösung der Angst vor einem gesunden Risikoverhalten, vor einer Veränderung überhaupt ist die conditio sine qua non für die Milderung der segmentierten erinnerlichen, verdrängten oder dissoziativen Erlebnisse und deshalb der eigentliche Focus der Symptomreduktion in der Oralophobietherapie. ( www.Oralophobie.de ) Nachdem die psychischen Hindernisse, die eine bisherige konsequente zahnärztliche Behandlung verhindert haben, beseitigt sind, kann die zahnärztliche Therapie stattfinden. Eine Allgemeinanästhesie ist nicht indiziert und unter dem Gesichtspunkt der zahnärztlichen Angsttherapie ggf. sogar kontraindiziert.
Da eine Behandlung unter Narkose verhindert, dass der Patient grundlegende Erfahrungen auf der perzeptiven Ebene macht und somit keine angstfreie und bewusste Neuerfahrung stattfinden kann, kann es im Falle eines Oralophobikers deshalb sogar kunstfehlerhaft sein, dem Narkosewunsch nachzugeben oder zu induzieren, da sich dadurch die Phobie verstärken und chronifizieren kann.
Die langjährigen Erfahrungen aus dem „Deutschen Institut für psychosomatische Zahnmedizin“ Achern (Dr. P. Macher), dem „Therapiezentrum für Zahnbehandlungsangst“, Bochum (Dr. P. Jöhren) und der der „Zahnärztlichen Angstambulanz Hamburg“ (Dr. M. Mehrstedt) synchronieren in der Beobachtung, dass nämlich eine tatsächliche Behandlung von zahnärztlichen Angstpatienten in Vollnarkose nur in einem Bereich