• OP-Dauer maximal 60-90 Minuten
• minimales Blutungsrisiko
(die Wahrscheinlichkeit einer transfusionspflichtigen Blutung sollte unter 1% liegen)
Anästhesiologische Kriterien für ambulante Operationen
• OP-Dauer maximal 60-90 Minuten
• minimales Blutungsrisiko (die Wahrscheinlichkeit einer transfusionspflichtigen Blutung sollte unter 1% liegen)
• keine Laparotomie (außer Herniotomie), keine intrathorakalen und intrakraniellen Eingriffe
• keine Eingriffe mit voraussehbarer Beeinträchtigung der Vitalfunktionen
• Beschränkung auf etablierte OP-Techniken
Operationen mit erhöhtem Blutungsrisiko sowie Eingriffe, die eine postoperative parenterale Ernährung (z.B. abdominalchirurgische Eingriffe) erfordern, werden aufgrund der damit verbundenen Risiken nicht ambulant durchgeführt.
Chirurgische Eingriffe mit einer Operationsdauer von mehr als zwei Stunden und einem vorhersehbaren starken Analgetikabedarf sind als grenzwertig einzustufen. Die Voruntersuchungen werden von Hausarzt, Operateur und Anästhesisten in Zusammenarbeit veranlasst bzw. durchgeführt.
Die Beurteilung der Narkosefähigkeit, die Freigabe für die Narkose und die Wahl des für den Eingriff angemessenen Anaesthesieverfahrens fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Anästhesisten.
Die „Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie“ stellt weiter fest, dass eine Allgemeinanästhesie nur indiziert ist, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist und dass es psychische Erkrankungen und Behinderungen gibt, die eine Narkosebehandlung erfordern.
Entdeckt auf: www.angstspezialist.de