fit und munter - Wie effektiv ist Narkose bei Angstbehandlung Teil 4

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Wie effektiv ist Narkose bei Angstbehandlung Teil 4

Die ambulante Durchführung einer zahnärztlichen Therapie unter Allgemeinanästhesie umfasst daher folgende Indikationsliste:

Die ambulante Durchführung einer zahnärztlichen Therapie unter Allgemeinanästhesie umfasst daher folgende Indikationsliste:
• Angststörungen in Verbindung mit einer erforderlichen Notfallbehandlung
• Angststörungen in Verbindung mit multiplen Extraktionen oder Osteotomien
• Behandlungsunwilligkeit trotz versuchter psychologisch unterstützter Führung des Patienten
• Ablehnung einer Behandlung unter Analgosedierung
• Altersbedingte Trotzphase von Kleinkindern
• Versorgung zerebral Behinderter mit eingeschränkter oder fehlender Kooperation
• Abnormer Würgereiz
• Keine Eignung des geplanten operativen Eingriffes für ein Lokalanästhesieverfahren
o Kontraindikationen aufgrund von systemischen Erkrankungen
o entzündliche Prozesse mit zu erwartender unzureichender Schmerzausschaltung
o ausgedehnte Sanierungen etc.
Kontraindikationen liegen vor, wenn
• der Patient, bzw. sein Betreuer, nicht in eine Narkose einwilligt,
• eine postnarkotische Betreuung nicht gewährleistet ist
• der Patient die Nahrungskarenz (Erwachsene 6 Stunden, Kleinkinder 4 Stunden) nicht eingehalten hat,
• das Narkoserisiko beurteilt durch den Anästhesisten aufgrund internistischer Begleiterkrankungen zu hoch ist,
• bei Wahleingriffen eine akute, fiebrige Infektion vorliegt,
• eine Intubation nicht möglich ist oder
• Immobilität vorliegt (z.B. Tetraplegiker).
Weiter gelten folgende Richtlinien:
Was muss der zahnärztliche Behandler tun?
Besteht die Vermutung, dass ein Patient unter Oralophobie leidet, so sollte dies unbedingt durch den Einsatz der spezifischen Fragebögen verifiziert und dokumentiert werden. Liegt dann eine Narkoseindikation nach ICD10-GM-F40.2 (Oralophobie www.oralophobie.de ) vor, so sollte der
Behandler zu seiner Sicherheit diese Diagnose durch einen Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder einen klinischen Psychologen bestätigen lassen.
Ist der Patient nach den Indikationskriterien (s.o.) nicht zu behandeln, so ist eine Narkose indiziert.
Quelle: www.anti-angst-behandlung.de
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