Die Überprüfung von
Staatsbeihilfen für den Nürburgring geht in die nächste Runde. Die
Europäische Kommission als Wettbewerbshüterin weitete heute
(Mittwoch) ihre seit März laufende eingehende Prüfung der
Fördermaßnahmen zugunsten der Rennstrecke und des Freizeitparks auf
zusätzliche staatliche Hilfen aus. Diese sollten die unmittelbare
Insolvenz der Betreibergesellschaften abwenden.
Beim derzeitigen Stand der Untersuchung hat die Kommission Zweifel
daran, dass die Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurden
und die Unternehmen ohne staatliche Unterstützung rentabel
wirtschaften könnten. Beteiligte erhalten nun die Möglichkeit, zu den
zusätzlichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Prüfverfahren wird
ergebnisoffen geführt.
Die zusätzlichen staatlichen Fördermaßnahmen zugunsten der
Betreibergesellschaften der Rennstrecke und des Freizeitparks am
Nürburgring wurden am 15. Mai 2012 beschlossen und teilweise
durchgeführt, um die Unternehmen vor der unmittelbar drohenden
Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.
Dabei geht es um eine Stundung von Zinsen zuvor gewährter
Darlehen, einen Rangrücktritt für bestehende Gesellschafterdarlehen
und möglicherweise um ein weiteres Gesellschafterdarlehen, mit dem
der Betrieb für weitere sechs Monate gewährleistet werden sollte.
Während dieser sechs Monate sollte ein Umstrukturierungs- bzw.
Abwicklungsplan ausgearbeitet werden.
Nach Auffassung der Kommission stehen diese zusätzlichen Maßnahmen
in unmittelbarem Zusammenhang mit anderen Beihilfen, die sie seit
März 2012 prüft, da die Möglichkeit besteht, dass diese nicht zu
marktüblichen Bedingungen gewährt wurden. Die Kommission ist der
Ansicht, dass sich der Nürburgring möglicherweise bereits 2008, als
die ersten Beihilfen gewährt wurden, in finanziellen Schwierigkeiten
befand.
Aufgrund ihrer extrem wettbewerbsverzerrenden Wirkung dürfen
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen jedoch nur einmal in einem
Zeitraum von zehn Jahren an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben
werden. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob diese wiederholten
staatlichen Interventionen mit den EU-Beihilfevorschriften im
Einklang stehen.
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