Vereine, Burschenschaften, Eventagenturen, Zeltbetreiber und Diskotheken können in 2009 die markenrechtlich geschützten Bezeichnungen ?Ballermann?, ?Ballermann 6? und/oder ?Ballermann 6 Balneario? für ihre original BALLERMANN®-Veranstaltungen/-Events ohne zusätzliche Lizenzgebühren nutzen, wenn sie...
1) ...die Party vor dem Veranstaltungstag ordentlich anmelden und bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH, Großkarolinenfeld, (ohne zusätzl. Gebühren!) lizenzieren lassen und
2) eine ausreichende, angemessene Menge der Fun-Spirituose BALLERMANN®KURZTRIPS dem Partyspaß im 20ml-Fläschchen zum Einkaufspreis von ? 0,45/Stück zzgl. MwSt. erwerben, um sie den Gästen auf der Ballermannfete anzubieten (Das Original beim Original!). Welche Menge angemessen ist, ist abhängig von der Größe der Veranstaltung und der erwarteten Besucheranzahl und bedarf daher einer vorherigen, gesonderten Absprache. Bitte rufen Sie uns einmal an: 08031/599978. Die Mindestabnahmemenge je Veranstaltung beträgt 960 Stück zu ? 0,45/Stck. zzgl. MwSt. Sowie
3) ausschließlich die original BALLERMANN®-Markenlogos, Partyplakate und -Flyer zur Bewerbung der (nur dann) Original-Ballermannparty nutzen. Diese Grafiken im originalen Ballermann®-Markendesign werden den Ballermann®-Markenlizenznehmern kostenlos im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt (Download).
Das war´s! Weitere Voraussetzungen für den Erwerb einer offiziellen Ballermann®-Markenlizenz für die Veranstaltung einer Original Ballermann®-Party in 2009 gibt es nicht.
Interessiert? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf 08031/599978. Mehr Infos zur BALLERMANN®-Markenfamilie gibt es in der BALLERMANN´s WOLRD® unter www.ballermann.de.