Selbst wenn ein Weisheitszahn einmal entzündet
ist, bedeutet das heute nicht mehr gleich Zange und ziehen. Zahnärzte
nummerieren das Gebiss von der Mitte nach außen, die letzten sind die
"Achter". Erst wenn Entzündungen sich öfter wiederholen oder wenn
sich Zysten oder kleine Tumoren bilden, sei es nötig, den Zahn
operativ zu entfernen, sagt die Professorin Andrea-Maria
Schmidt-Westhausen von der Berliner Charité, in der "Apotheken
Umschau". Andere mögliche Gründe, den Störenfried zu entfernen: wenn
er etwa das Ergebnis einer Zahnregulierung oder einen anderen
Eingriff beeinträchtigen würde. Ein symptomloser Achter, auch wenn er
nutzlos ist, darf bleiben.
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