Der Patient oder seine Angehörigen sollten bei der Verabschiedung aus dem Krankenhaus nach einem Kurzentlassungsbrief fragen, in dem die aktuelle Medikation notiert ist. Mit diesem Plan kann der Patient zu seinem weiterbehandelnden Haus- oder Facharzt gehen, damit dieser so schnell wie möglich ein Rezept ausstellt, das in einer öffentlichen Apotheke eingelöst werden kann. Werden Patienten vor Feiertagen oder zum Wochenende entlassen, besteht auch die Möglichkeit, dass die notwendigen Medikamente aus dem Krankenhaus mitgegeben werden.
Ist der Patient dann mit seinen Arzneimitteln zu Hause, gibt es häufig Verwirrung, da die Medikamente von der Apotheke ganz anders aussehen. Dies hat folgenden Grund: Werden Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen, in ein Krankenhaus eingeliefert, stellt die Klinik die bisher verschriebenen Medikamente in der Regel auf ihr Arzneimittelsortiment um. Werden die Patienten entlassen, verschreibt der Hausarzt wieder Arzneimittel anderer Hersteller. Häufig erfolgt dann ein Austausch, d. h. die Tablette sieht möglicherweise anders aus, enthält aber den identischen Wirkstoff und erzielt dieselbe therapeutische Wirkung. Besonders, wenn mehrere Arzneimittel benötigt werden, verunsichert der mehrfache Präparatewechsel in kurzer Zeit die Patienten. Das Vertrauen in die verschriebene Medikamententherapie schwindet, die Patienten brechen die Medikation ab und werfen ihre Medikamente weg. Betroffene sollten jedoch auf keinen Fall eigenmächtig die Arzneimitteltherapie beenden, da dies schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und den Heilungsprozess haben kann. Wer unsicher ist, sollte sich von einem Apotheker im Krankenhaus oder in der öffentlichen Apotheke über die Arzneimitteltherapie beraten lassen. „Je mehr Wissen ein Patient über seine Therapie hat, umso mehr kann er selbst dazu beitragen, dass diese Therapie mit Erfolg abgeschlossen werden kann“, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.