(NL/2986848934) Diese Woche Montag hat der NDR in seinem Magazin Markt zur besten Sendezeit um 20.15Uhr über die Veränderung des Provisionsabgabeverbots für Versicherungsvertreter berichtet. Das Verbot regelt seit 77 Jahren, dass ein Versicherungsvermittler-oder Makler keine Provision an seinen Kunden weiterreichen darf. Die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin mit Sitz in Frankfurt am Main hatte in der Vergangenheit hohe Geldstrafen verhängt. Dagegen hatte ein Versicherungsvertreter geklagt und mit seinem Urteil vom 24.10.2011 vor dem, nach Zuständigkeit, höchsten deutschen Gericht, dem Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main, Az 9K105/11.F Recht zugesprochen bekommen.
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