(NL/1129463326) Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main hat mit seinem Urteil über Provisionsabgabeverbot die Vorraussetzung dafür geschaffen, dass der Versicherungsvertreter-makler die Provision mit seinem Kunden teilen darf.
Im Markt der Reisen gibt es inzwischen jede Menge Deals, die dem Urlauber einen günstigeren Preis bei gleichen Leistungen bieten. Der Reisende muss sich nur innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden. Das spart ihn bares Geld. Im Bereich der Versicherungen gibt es nun auch die Möglichkeit einen Deal abzuschließen. Auf der Internetseite www.dealversicherung.de kann der Interessent zwischen verschiedenen Versicherungen aus dem Bereich Altersvorsorge und Gesundheitsvorsorge wählen. Entscheidet er sich innerhalb einer bestimmten Frist einen Vertrag abzuschließen, so erhält er einen Großteil der fälligen Provision von Dealversicherung® ausgezahlt. Dealversicherung® bietet nur Produkte an, die Auszeichnungen erhalten haben. Der Kunde hat die Sicherheit ein gutes Produkt zu kaufen. Entscheidet sich der Interessent für einen Deal, so bekommt er die Unterlagen nach Hause geschickt und kann sie in Ruhe durchlesen oder von unabhängiger Stelle überprüfen lassen. Es kann also nicht zu ungewollten Vertragsabschlüssen im Internet kommen. Beim aktuellen Deal der Altersvorsorge erhält der Kunde 1.500 Euro von Dealversicherung® ausgezahlt.