Bonn - Zahnärzte rechnen ihre Honorare nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) für Kassenpatienten und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für Privatpatienten ab. Seit Januar 2012 gilt eine neue GOZ, doch die Unsicherheit bei der Honorarabrechnung ist laut Fachverlag für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten nach wie vor hoch. Er hat daher den neuen monatlichen Fachinformationsdienst "BEMA und GOZ aktuell", www.bema-goz-aktuell.de, für Zahnärzte entwickelt.
Claudia Davidenko, Praxisberaterin und Chefredakteurin des neuen Dienstes: "Die Zahnärzte stehen vor dem Dilemma, zum einen kein Honorar zu verschenken und trotzdem die festgesetzten Budgets der gesetzlichen Krankenkassen nicht zu überschreiten. Bei der reformierten GOZ kommt hinzu, dass es viele Schwachstellen bei den Leistungsbeschreibungen gibt. Der Fachinformationsdienst "BEMA und GOZ aktuell" setzt genau hier an und zeigt den Zahnärzten anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen, bei welchen Leistungen Zahnärzte ihre Abrechnung optimieren können." Es gehe darum, bei den erbrachten Leistungen für Kassen- und Privatpatienten die richtigen Ziffern zur Abrechnung anzuwenden und zu kombinieren.
Der achtseitige Fachinformationsdienst "BEMA und GOZ aktuell" erscheint im Fachverlag für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten, einem Verlagsbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Er bietet Abrechnungsübersichten, Praxisfälle und Honorarbeispiele nach BEMA und GOZ. Ergänzend gibt es wöchentlich eine Telefon-Hotline und ein Abonnentenbereich im Internet. Der Dienst erscheint 12 Mal im Jahr plus vier Spezialausgaben und kostet 19,95 EUR inkl. Versandkosten und Mehrwertsteuer pro Ausgabe. Weitere Informationen unter www.bema-goz-aktuell.de