(NL/1344969843) Vor 77 Jahren wurde vom Reichsamt für Versicherungen eine Verordnung verabschiedet, die bis zum 24.10.2011 Bestand hatte. Demnach durfte ein Versicherungsvertreter-Makler keine Provision an seinen Kunden weiterreichen. Der Gesetzgeber wollte die Versicherungsvertreter schützen. Heute ist dieser Schutz innerhalb der Europäischen Union einmalig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main hat diesen Schutz nun deutlich aufgeweicht. Das Gericht hatte dem Kläger Recht zugesprochen, der von der zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin einen hohen Bußgeldbescheid erhalten hatte, weil er Provision an seine Kunden weiter gereicht hat. Dia BaFin hat inzwischen erklärt keine weiteren Bußgeldbescheide an Versicherungsvermittler-Makler zu verschicken. Das Unternehmen Dealversicherung® hat daraus ein Geschäftsmodell geformt und besteht aus Mitarbeitern, die über 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungswirtschaft sammeln konnten. Auf der gleichnamigen Internetseite www.dealversicherung.de kann der Interessent zwischen verschiedenen Versicherungsdeals aussuchen. Der Kunde von Dealversicherung® kann sich freuen: Für den Abschluss seiner privaten Altersvorsorge erhält er aktuell bis zu 1.900,00 Euro zurück.
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