Gegen die Zwangsabschläge zu Gunsten der Privaten
Krankenversicherung (PKV) hat das BPI-Mitgliedsunternehmen Desitin
Arzneimittel GmbH eine sog. negative Feststellungsklage erhoben. Nach
Auffassung der pharmazeutischen Industrie handelt es sich bei den
Zwangsabschlägen um einen nicht verfassungskonformen Eingriff in die
unternehmerische Freiheit eines privatwirtschaftlichen Unternehmens
zu Gunsten eines anderen privatwirtschaftlichen Unternehmens. Das
klagende Mitgliedsunternehmen zahlt bisher die angefallenen und
eingeforderten Zwangsabschläge, will aber nunmehr durch die Klage
deren Rechtmäßigkeit kontrollieren lassen. "Wir halten diesen
unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Freiheit der
Unternehmen, nur um die freie und private Krankenversicherung, die in
der Lage wäre, Preise zu verhandeln, finanziell zu entlasten und ihr
einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, für nicht
verfassungskonform. Der Staat greift hier den pharmazeutischen
Unternehmen durch eine öffentliche Abgabe in die Tasche, um den
Unternehmen der Privaten Krankenversicherung den Gewinn zu sichern.
Von daher begrüßen wir sehr, dass ein pharmazeutisches Unternehmen
Klage eingereicht hat", erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Rundschreiben mitgeteilt,
dass der Zwangsabschlag zu Gunsten der PKV anders als bei den
Zwangsabschlägen zu Gunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung
nicht die Mehrwertsteuer reduziere, da dieser Zwangsabschlag eine
öffentliche Abgabe sei. Die Hersteller sollen damit auf einen Umsatz,
den sie gar nicht erzielen, auch noch Mehrwertsteuern abführen. Durch
das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden die
Zwangsabschläge auf Arzneimittel, die es seit Jahren für den Bereich
der solidarisch finanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung gibt,
systemwidrig auf die PKV ausgeweitet.
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Joachim Odenbach
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