Mit Beratungsstellen in Verbindung setzen
Stellen Angehörige fest, dass ein Familienmitglied pflegebedürftig ist, sollten sich Betroffene so schnell wie möglich mit der Kranken- oder Pflegekasse in Verbindung setzen. Hier erhält man umfassende Beratung und ausführliche Informationen über sämtliche Möglichkeiten hinsichtlich der Pflege, der Finanzierung und unterstützt bei der Antragsstellung.
Kurzfristige Freistellung und Möglichkeit zur Familienpflegezeit
Bei einem unerwarteten Eintritt einer besonderen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht auf eine kurzfristige Freistellung von bis zu 10 Tagen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren bzw. die pflegerische Versorgung sicherzustellen. In dieser Zeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist am 1. Januar 2012 in Kraft treten und ermöglicht eine langfristige Betreuung. Auf seiner Basis können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag zur Familienpflegezeit abschließen. Arbeitnehmer reduzieren hier ihre wöchentliche Arbeitszeit und können so die Pflege anteilig übernehmen.
Für ausführliche Informationen steht der ambulante Pflegedienst Elia aus Pforzheim jederzeit gerne zur Verfügung.