fit und munter - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber haften bei Verstößen / TÜV Rheinland: Sicherheit ist Pflichtaufgabe / Zertifizierungen stärken positives Erscheinungsbild von Unternehmen

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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber haften bei Verstößen / TÜV Rheinland: Sicherheit ist Pflichtaufgabe / Zertifizierungen stärken positives Erscheinungsbild von Unternehmen


Ständige Erreichbarkeit via Smartphone, unregelmäßige
Pausen am Fließband, langes Sitzen auf ungeeigneten Bürostühlen oder
ungenügende Sicherung beim Fensterputzen - so mancher Arbeitgeber
nimmt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau. Kommt
er seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nicht nach, handelt er
fahrlässig und haftet dafür persönlich.

In vielen Unternehmen herrscht beim Thema Betriebssicherheit nach
wie vor große Unsicherheit, weiß Stephan Köchling, Fachmann für
Betriebssicherheit von TÜV Rheinland. "Darum kann es gerade für
kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein, diese
Betreuung komplett über den arbeitsmedizinischen Dienst zu regeln",
erklärt Köchling. Das Betriebssicherheitsmanagement bei TÜV Rheinland
verknüpft verschiedene Bereiche wie Gesundheitsmanagement,
Umweltschutz oder Qualitätsmanagement. So koordiniert der
Betriebssicherheitsmanager unter anderem den Einsatz der Fachkräfte
für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes und ist Ansprechpartner
des Unternehmers. Bei speziellen Fragestellungen holt er sich
Unterstützung von TÜV Rheinland-Experten aus den entsprechenden
Fachgebieten. Natürlich können Unternehmer auch einzelne Bausteine
wie etwa die arbeitsmedizinische Betreuung oder die
Arbeitsplatzanalyse in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland umsetzen.

Unternehmen können ihr Engagement zertifizieren lassen. Das zeigt
Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, dass sie alles tun, um die
vorgeschriebenen behördlichen Auflagen zu Arbeits- und
Gesundheitsschutz zu erfüllen. Das in über 80 Ländern anerkannte
Arbeitsschutzmanagementsystem "Occupational Health and Safety
Assessment Series", OHSAS 18001, eignet sich unter anderem für
Unternehmen wie Handelshäuser, Büros oder Verwaltungen. Der Standard
"Sicherheits-Certifikat-Contraktoren" (SCC) wird in der
Mineralölindustrie und von technischen Dienstleistern auf Baustellen
umgesetzt", erklärt Stephan Köchling. Seit 2007 hat TÜV Rheinland
über 1.600 Unternehmen nach OHSAS und SCC zertifiziert. Beide Systeme
helfen, Risiken abzuwägen, sie zu verringern und dadurch
Arbeitsunfälle vorzubeugen. Unter www.tuv.com/ohsas-check oder
www.tuv.com/scc-check können Unternehmen ihren aktuellen Stand im
Bereich Arbeitsschutz kostenlos überprüfen.

Weitere Informationen zu einem nachhaltigen
Betriebssicherheitsmanagement sind unter www.tuv.com/bsm zu finden.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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