"Das Wort zum Sonntag" am 22. September 2012, um
23.10 Uhr im Ersten stellt die Frage "Kann man Gott beleidigen?
Dürfen Menschen im Namen des Höchsten anderen Menschen Gewalt antun?"
Pastorin Nora Steen redet angesichts der Krawalle in der islamischen
Welt darüber, wie Hassvideos das Zusammenleben von Menschen vergiften
und was man dagegen tun kann.
Die "Wort zum Sonntag"-Sendung kann unter: www.DasErste.de/Wort
nachgelesen oder als Video-Podcast angesehen werden. Redaktion:
Eberhard Kügler (NDR)
In der Reihe "Gott und die Welt" am Sonntag, 23. September 2012,
um 17.30 Uhr befasst sich Tilmann Jens mit dem "Streitfall
Beschneidung". Die Fronten scheinen unversöhnlich: Der Rabbi erklärt,
das Verbot der Beschneidung sei die schlimmste Grausamkeit gegen die
Juden seit dem Holocaust. Der Kinderschutz-Bund spricht von einem
weisen Entscheid zum Wohle von Tausenden von Jungen. Die junge
jüdische Familie M. aus dem Rhein-Main-Gebiet droht, nach Israel
auszuwandern, sollten sie ihren zukünftigen Stammhalter nicht legal
hierzulande beschneiden lassen dürfen. Deutsche Muslime und die
Islamverbände protestieren, die christlichen Kirchen auch. Der
türkischstämmige Muhammed erzählt hingegen von seinen seelischen und
körperlichen Qualen nach dem blutigen Eingriff. Er betet, das
umstrittene Urteil möge für alle bindend sein. Kurzum: Der Spruch des
Kölner Landgerichts, das religiös motivierte Beschneidung als Akt der
Körperverletzung unter Strafe stellt, sorgt seit Wochen für
leidenschaftliche, erbitterte Debatten. Werden Juden und Moslems in
der Ausübung ihrer Religionsfreiheit massiv behindert, am Ende aus
Deutschland vertrieben? Wie erleben muslimische wie jüdische Familien
dieses Urteil in all seinen Konsequenzen? Oder ist eben dieser
Entscheid ein Sieg des säkularen Rechtsstaates? Was aber zählt mehr:
Der Ritus oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Fieberhaft
arbeiten Juristen und Politiker in Berlin an einem neuen Gesetz, um
den "Religionsfrieden" im Lande wieder herzustellen, - denn musste
die juristische Debatte über die Strafbarkeit der Beschneidung
ausgerechnet in Deutschland beginnen? Gestritten wird über ein großes
religiöses wie politisches Thema. Und letztlich über das Verhältnis
von Staat und Religion. Gibt es auch für die Glaubensfreiheit
Grenzen? Ein Team des Hessischen Rundfunks hat Menschen besucht, die
direkt von diesem Urteil betroffen sind: Familien, Imame und
Rabbiner, Ärzte. Vor allem aber Männer - jene, die ihre Beschneidung
als identitätsstiftend begreifen und solche, die sich für ihr Leben
gezeichnet sehen. Redaktion: M- Smidt-Degenhard (HR)
Pressekontakt:
Pressekontakt:
Agnes Toellner, Presse und Information Das Erste,
Tel: 089/5900 3876,
E-Mail: agnes.toellner@DasErste.de