Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat
die Erweiterung der Satzungsleistungen für die 3,8 Millionen
Versicherten in einer öffentlichen Sitzung beschlossen. Ab Oktober
dürfen Versicherte beispielsweise bereits ab 20 Jahren alle zwei
Jahre am Hautkrebs-Screening teilnehmen. "Wir haben uns sehr bewusst
für die Altersherabsetzung dieser Leistung entschieden - die
frühzeitige Gewissheit über das eigene Hautkrebsrisiko kann für mehr
Gesundheitsbewusstsein gerade in jungen Jahren sorgen. Auch hier ist
Vorsorge besser als Nachsorge", so der alternierende Vorsitzende des
Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Peer Michael Dick. Bisher
war das Hautkrebs-Screening nur für Menschen ab dem 35. Lebensjahr
vorgesehen.
Um den Umfang des Leistungsangebots im Sinne von noch mehr
Qualität und Gesundheitsförderung gezielt weiter ausbauen, hat die
AOK Baden-Württemberg weitere Mehrleistungen für die Versicherten
beschlossen, die ab Oktober in Kraft treten. Sowohl junge als auch
ältere Versicherte können davon profitieren. Kinder bis 6 Jahre, die
eine Mandeloperation benötigen, können diese wahlweise auch ambulant
bei einer sogenannten Tonsillotomie durchführen lassen. Dabei werden
die Mandeln nur teilweise entfernt. Diese Alternative zur stationären
Behandlung erspart mehrtägige Krankenhausaufenthalte. Bereits seit
Juli werden auch die Kosten für die Rotaviren-Impfung für Säuglinge
vollständig übernommen. Menschen, die unter Krampfadern leiden, steht
mit der Endovenösen Therapie nun auch eine ambulante Variante der
Krampfader-Entfernung zur Verfügung.
Mehr als 3,8 Millionen Menschen haben sich in Baden-Württemberg
für die AOK entschieden. Davon sind rund 1,2 Millionen unter 30 bzw.
1,4 Millionen Menschen unter 35 Jahren. Knapp eine halbe Million
Kinder sind über ihre Eltern bei der AOK Baden-Württemberg
mitversichert. Damit gehört fast jedes 3. Kind in Baden-Württemberg
zur AOK-Gemeinschaft.
Pressekontakt:
Pressestelle der AOK Baden-Württemberg: Wibke Zimmermann Tel.: 0711
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