fit und munter - Pflegeneuausrichtungsgesetz: Für die Pflege-Vorsorge wird es trotzdem nicht reichen (BILD)

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Pflegeneuausrichtungsgesetz: Für die Pflege-Vorsorge wird es trotzdem nicht reichen (BILD)



Am Welt-Alzheimertag wurde es amtlich: der Bundesrat billigte die
Pflegereform. Das Pflegeneuausrichtungsgesetz wird damit, wie
erwartet, ab 2013 in Kraft treten und soll vor allem Leistungen für
demenzkranke Menschen verbessern, die ambulant versorgt werden. Ein
wichtiger Schritt, denn schon heute sind in Deutschland rund 1,4
Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Für 2050 wird ein Anstieg auf
3 Millionen Demenzkranke prognostiziert. Demenz ist für die
Finanzierung von Pflegebedürftigkeit somit von besonderer Bedeutung,
denn fallen Pflegebedürftigkeit und Demenz zusammen, sind erhebliche
Mehraufwendungen die Folge. Neben den pflegerischen und
hauswirtschaftlichen Hilfen treibt der enorme Betreuungsaufwand die
Kosten nach oben.

"Diese Entwicklung haben wir bei der Einführung der
DFV-DeutschlandPflege bereits vorhergesehen. Auch wenn die
Pflegereform als große Hilfestellung für Demenzkranke bezeichnet
wird, darf nicht vergessen werden, dass der Beitrag aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung gerade bei demenzbedingter Pflege
noch immer zu niedrig sein wird. Erst recht bei stationärer Pflege,
bei der Pflegebedürftige weiterhin keine zusätzlichen Leistungen aus
der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten werden. Beim Thema
Pflege handelt es sich daher nach wie vor um ein existenzgefährdendes
Risiko", betont Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV Deutsche
Familienversicherung AG für Vertrieb und Marketing.

Da das Alterseinkommen zusammen mit den Leistungen aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht ausreicht, werden schon
heute rund 40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen
Pflegeversicherung in Pflegestufe III zum Sozialfall. Sind die
Ersparnisse aufgebraucht, kann auch das Vermögen der Kinder
herangezogen werden. "Hier sind daher Vorsorge-Konzepte gefragt, die
sich konsequent am Bedarfsfall Demenz ausrichten", so Vogel.

Auch Pflege-Bahr wird nur bedingt helfen

Die zweite wichtige Neuerung des Gesetzes, die Einführung einer
staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, greift das Thema
Demenz ebenfalls auf. So schreibt die Politik für die Förderung eines
privaten Vorsorge-Produktes Leistungen im Demenzfall zwingend vor.
Vogel sagt: "Pflege-Bahr ist im Grundsatz zu begrüßen. Dennoch halte
ich es für gewagt, Pflege-Bahr als sichere Grundlage für die
pflegerische Versorgung zu bezeichnen." Der Abschluss einer
geförderten Versicherung wird das Finanzierungsproblem im Pflegefall
in den meisten Fällen nach wie vor nicht vollständig lösen.
Pflege-Bahr-Produkte können die private Pflegevorsorge als dritte
Säule vielmehr nur ergänzen.

"Der Verbraucher läuft somit Gefahr, die Reformbemühungen der
Politik als ausreichend zu beurteilen. Die gesetzliche
Pflegeversicherung wird auch in Zukunft eine Teilkasko-Lösung
bleiben. Anstatt sich auf die Schultern zu klopfen, wäre
Aufklärungsarbeit wichtig, damit die Notwendigkeit vorzusorgen
erkannt wird", kommentiert Vogel. Gerade in der Pflegevorsorge gilt:
je früher, desto günstiger. Wartet der Kunde zu lange, kann er sich
eine Vorsorge aufgrund hoher Beiträge unter Umständen schlichtweg
nicht mehr leisten.

Was bei der privaten Vorsorge für den Pflegefall beachtet werden
sollte

Ein modernes Vorsorge-Konzept sollte daher möglichst
leistungsstark sein und sich maßgeblich an den Bedürfnissen der
Kunden orientieren. So kann der Kunde bei der DFV-DeutschlandPflege
zum Beispiel entscheiden, wie, von wem und wo er gepflegt werden
möchte. Unabhängig, ob die Pflege zum Beispiel durch Angehörige,
einen ambulanten Pflegedienst oder stationär erfolgt, stehen im
Vergleich zu anderen Konzepten immer 100 % des Pflegegeldes zur
Verfügung. Ein wichtiger Aspekt, da 70 % der rund 2,4 Millionen
Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden.

Der steigenden Zahl an Demenzerkrankungen sollte dabei besonders
Rechnung getragen werden. So werden bei der Deutschen
Familienversicherung zum Beispiel schon bei der Feststellung von zwei
Kriterien nach § 45a SGB XI die vereinbarten Leistungen gezahlt.
Fallen Pflegestufe und Demenz zusammen, ist außerdem eine
Leistungsverdopplung möglich. Darüber hinaus besteht für den Kunden
kein Risiko einer Verlegung seines Alterssitzes, denn als einziger
Anbieter akzeptiert die DFV Pflegeleistungen ohne Zusatzvereinbarung
weltweit. Die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit,
Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall bereits ab Pflegestufe 0
ermöglicht außerdem eine besondere finanzielle Entlastung in
Notsituationen.

Aufgrund dieser Leistungsbausteine, die in dieser Kombination
derzeit nur von der DFV angeboten werden, wurde die
DFV-DeutschlandPflege von Analysehäusern als aktuell marktführendes
Pflegetagegeld ausgezeichnet. Diese Positionierung wurde zuletzt von
FOCUS-MONEY mit den Prädikaten "Beste Tarifbedingungen Pflege",
"Beste Pflegetagegeldversicherung für Frauen - 40, 50, und 60 Jahre"
und "Top Pflegetagegeld für Männer - 40, 50 und 60 Jahre" bestätigt.
Außerdem ermöglicht die "Pflege Bahr AnpassungsGarantie", eine vor
dem 01.01.2013 abgeschlossene Pflegetagegeldversicherung zu
reduzieren und einen Teilbetrag in ein von der DFV angebotenes und
staatlich gefördertes Pflege-Bahr-Produkt zu investieren.

Über die DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der in Frankfurt am Main ansässige Versicherer steht für ein
umfassendes Angebot an Personen-, Sach- und
Krankenzusatzversicherungen für Privatkunden. Ziel ist es, mit
einzigartigen, einfachen und preiswerten Produkten neue Maßstäbe in
der Branche zu setzen. Weitere Informationen unter www.dfv.ag.



Pressekontakt:
Evelyn Paulus
Unternehmenskommunikation

Telefon: (069) 74 30 46-308
E-Mail: evelyn.paulus@dfv.ag
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