fit und munter - Breucker Stiftung unterstützt Hilfsbedürftige bei medizinischen Maßnahmen und Hilfsmitteln

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Breucker Stiftung unterstützt Hilfsbedürftige bei medizinischen Maßnahmen und Hilfsmitteln


Die von Hans Joachim Breucker (verstorben 18.01.2011) ins Leben gerufene und mit seinem Privatvermögen ausgestattete Breucker Stiftung hat den Stiftungszweck, Hilfsbedürftige im Raum Düsseldorf fallweise finanziell bei solchen medizinischen Maßnahmen und Hilfsmitteln zu unterstützen, die weder aus eigenen Mitteln, aus Mitteln Unterhaltspflichtiger, noch von Krankenversicherungen oder der öffentlichen Hand finanziert werden können.

Ziel der Maßnahmen soll die Heilung, zumindest aber Linderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sein. Hans Joachim Breucker, selbst schwer erkrankt und in den letzten Lebensjahren an den Rollstuhl gefesselt, hat dabei vor allem an Menschen gedacht, die durch Krankheit und die Gebrechen des Alters eingeschränkt sind, aber auch an jüngere Menschen.

Der Antrag auf Unterstützung kann unkompliziert online unter www.breucker-stiftung.de oder schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular kann dazu als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden und wird zukünftig außerdem in Arztpraxen, Alters-/Pflegeheimen etc. ausgelegt.

Die Unterstützung ist bewusst auf die individuelle Unterstützung von Einzelpersonen ausschließlich im Raum Düsseldorf beschränkt. Breucker wollte damit sicherstellen, dass die Unterstützung über die Stiftung auch tatsächlich und ohne vermeidbare Verwaltungskosten bei den Hilfebedürftigen ankommt. Denn er stand organisierten Gruppen/Ambulanzen skeptisch gegenüber und war zudem der Meinung, dass es in seinem Heimatort Düsseldorf genügend Hilfsbedürftige gibt.

Geleitet wird die Stiftung von einem vierköpfigen Vorstand: Dr. Lutz Aengevelt, Vorsitzender und verantwortlich für die kaufmännischen Bereiche der Stiftung, Rechtsanwältin Ursula Goertz, die als stellv. Vorsitzende für die rechtliche Gestaltung und Betreuung der Stiftung verantwortlich zeichnet, Prof. Dr. med. Bernward Ulrich, Chefarzt und ärztlicher Direktor a.D., und Apothekerin Johanna Richter, die zusammen die medizinischen Grundlagen der Anträge an die Breucker Stiftung prüfen.

Menschen, die z.B. an Parkinson oder MS erkrankt sind oder einen Schlaganfall hatten, bräuchten im Regelfall über einen wesentlich längeren, als von den Krankenkassen getragenen Zeitraum regelmäßige physiotherapeutische Behandlungen. Kindern mit Gehfehlern o.Ä., die orthopädisches Schuhwerk benötigen, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise ein Paar Schuhe pro Jahr – viel zu wenig für den täglichen Gebrauch.
So unterschiedlich beide Gruppen sind – ältere Menschen und Kinder: Viele Betroffene können sich die für die Heilung bzw. Linderung ihrer Erkrankung sinnvollen bzw. notwendigen medizinischen Maßnahmen und Hilfsmittel aus eigenen Mitteln nicht leisten oder können auch von anderer Seite keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Hans Joachim Breucker musste persönlich die bittere Erfahrung machen, wie Alter und/oder Krankheit geliebten Menschen zusetzen können. Auch bei ihm selber machte das Schicksal keine Ausnahme. In seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, konnte er sich aber wenigstens die medizinische und personelle Unterstützung leisten, die ihm das Leben erleichterte und lebenswert machten. Vor diesem Hintergrund sah er auch das Leid anderer und engagierte sich bereits zu Lebzeiten finanziell in der Obdachlosenhilfe und bei individuellen Notfällen.
Mutter und Ehefrau bestärkten ihn außerdem zu Lebzeiten in seiner Absicht, mit dem Familienver¬mögen nach ihrem und seinem Tode Bedürftigen mittels einer Stiftung zu helfen.

Stiftungszweck
Den Stiftungsgedanken hat er mit den heutigen Vorständen Dr. Lutz Aengevelt und Rechtsanwältin Goertz intensiv erörtert und den Stiftungsgedanken festgelegt. Mit der Breucker Stiftung werden seine Intentionen fortgesetzt:
Hilfsbedürftige im Raum Düsseldorf können von der Stiftung finanzielle Unterstützung für solche medizinische Maßnahmen und Hilfsmitteln erhalten, die weder
• aus eigenen Mitteln
• aus Mitteln Unterhaltspflichtiger
• noch von Krankenversicherungen oder der öffentlichen Hand
finanziert werden können.

Zielgerichteter Einsatz
Der Stifter bestand darauf, dass das Geld zielgerichtet eingesetzt wird: Es soll gewährleistet sein, dass
• die beabsichtigte Maßnahme tatsächlich ihren Zweck nicht verfehlt und notwendig ist
• sie nur zum Tragen kommt, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten über Krankenkassen, öffentliche Hand und eigene Mittel bereitstehen
• die Kosten einer geförderten Maßnahme ein gewisses Budget nicht übersteigen, weil sonst nur wenigen geholfen werden könnte. Der Stifter hat deshalb im einzelnen Hilfsfall einen Maximalbetrag von 5.000 € vorgegeben.
• Zudem wird der Betrag nicht dem Hilfsbedürftigen selbst, sondern dem Leistungserbringer direkt ausgezahlt.

Einen Rechtsanspruch auf Teilhabe an Leistungen der Stiftung gibt es nicht.

Die Zusammensetzung des Vorstands wurde mit dem Stifter zu Lebzeiten besprochen, sie entsprach seinen erklärten Wünschen. Alle Vorstandsmitglieder sind ist für die Stiftung ehrenamtlich tätig. Sie sind berufstätig oder waren in Berufen tätig, die die kompetente und gerechte Umsetzung des Stiftungsgedankens garantieren.

Wie können Hilfebedürftige Unterstützung erhalten?
Der Vorstand, dessen Zusammensetzung mit dem Stifter zu Lebzeiten besprochen wurde und seinen erklärten Wünschen entspricht, ist für die Stiftung ehrenamtlich tätig.
Er ist indessen darauf angewiesen, Kenntnis von Hilfsbedürftigen zu bekommen, die unter den vorgegeben Voraussetzungen finanzieller Hilfe bedürfen.

Hierzu können Hilfebedürftige mittels des speziell dafür vorbereiteten digitalen Antragsformulars unter www.breucker-stiftung.de einfach und unkompliziert Unterstützung beantragen. Das Antragsformular kann zudem als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt und dann auf dem Postweg oder per Fax an die Stiftung geschickt werden.
Auch Nichtbedürftige können sich mittels eines Kontaktformulars mit Empfehlungen, Anregungen, Fragen und Vorschlägen an die Stiftung wenden.

Der Vorstand prüft jeden Vorschlag und jeden Antrag innerhalb angemessener Zeit und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang Unterstützung erfolgen kann.

Sämtliche Angaben und Informationen, insbesondere die Krankengeschichte, werden von den Vorstandsmitgliedern, die der Schweigepflicht unterliegen, vertraulich behandelt. Bei weiterem Informationsbedarf fragt die Stiftung selbständig nach.
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