(NL/6676357253) Immer mehr Rentner innerhalb Deutschlands sowie Rentner im Ausland werden von deutschen Finanzämtern aufgefordert, Steuererklärungen der Jahre 2005 - 2011 abzugeben.
Die Besteuerung der Rente wird geregelt im § 22 EStG, sonstige Einkünfte.
Es gibt verschiedene Arten von Renten: Altersrente, Witwenrenten, Waisenrente, Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, .
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Rente in Deutschland neu geregelt. Bis zum Jahr 2004 war die Rente mit ihrem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Dies war abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente.
Hierzu zählten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und die Alterssicherung der Landwirte.
In voller Höhe wurden jedoch die Pensionen von Beamten und die Renten aus betrieblicher Altersvorsorge besteuert.
Ab dem Jahr 2005, mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes, wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung verwirklicht, d. h. der Besteuerungsanteil bestimmt sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
Hier haben wir bis zum Jahr 2039 eine Übergangsregelung. Die Rente wird erstmalig mit dem Jahr 2005 zu 50 % besteuert. 50 % der Rente ist steuerpflichtig und 50 % der Rente ist steuerfrei.
Jedes Jahr steigt der steuerpflichtige Rentenanteil um 2 % - Punkte bis zum Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil dann um 1 % - Punkt bis zum Jahr 2040.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 beträgt der Steuerpflichtige Anteil dann 100 %.
Das Finanzamt Neubrandenburg RIA hat nun mittlerweile seit ca. 2 Jahren begonnen, Rentner, die im Ausland leben, anzuschreiben.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese in Österreich, Kanada, Frankreich oder sogar in Namibia leben.
Ausschlaggebend ist, ob der Steuerpflichtige eine Rente aus Deutschland bezieht. Mit Ende diesen Jahres verjährt das Jahr 2005. Das bedeutet, dass alle, die bis dahin noch keine Steuerbescheide erhalten haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Zahlung 2005 aufgefordert. Für In und Auslandsrenter gelten die gleichen Gesetze !
Rentenbesteuerung wird zukünftig weiter vollzogen!
http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-43-rentenbesteuerung-wird-zukuenftig-weiter-vollzogen/
Die betroffenen Auslandsrentner sollten hierbei auf die fachliche Kompetenz des jeweiligen Steuerberaters höchsten Wert legen.
Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
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Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:
Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.
Deutsche Steuerkanzlei mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Auslandsrentnern weltweite Soforthilfe !
Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steuerberater Steffen Reum
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