Beim Zahnarzt gibt es keine IGeL. "Private
Zusatzleistungen beim Zahnarzt dürfen auf keinen Fall mit so
genannten IGeL-Leistungen verwechselt werden." Darauf wies der
Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz heute angesichts der laufenden
Diskussion um so genannte 'Individuelle Gesundheitsleistungen' hin.
IGeL-Leistungen, so Fedderwitz weiter, seien Leistungen, die nicht
von der Krankenkasse bezuschusst würden, und bei denen weder die
Notwendigkeit noch die Wirksamkeit klar anerkannt sei. Solche
Leistungen gebe es in der Zahnmedizin fast gar nicht. "Hier sind das
in der Regel Zusatzleistungen, die nicht im Grundleistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, bei denen aber die
Wirksamkeit erwiesen ist. In den allermeisten Fällen liegt eine
Behandlungsnotwendigkeit vor und die Krankenkasse beteiligt sich an
den Kosten."
Zusatzleistungen kämen beispielsweise zustande, wenn sich
behandlungs-bedürftige Patienten nicht mit dem Grundleistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden gäben, sondern eine
der aufwändigeren Therapiealternativen wählen würden, die es für die
meisten Befunde gibt. Fedderwitz: "Ein typisches Beispiel ist, wenn
ein Patient sich bei der notwendigen Versorgung eines Seitenzahnes
mit einer Krone anstelle der Kassenleistung Vollmetallkrone für eine
ästhetisch ansprechendere Keramikkrone entscheidet. "Wenn es
Therapiealternativen gibt, muss der Zahnarzt den Patienten sogar
darauf hinweisen. Das ist Teil der umfassenden zahnärztlichen
Aufklärungspflicht und verbrieftes Recht des Patienten."
Auch wenn es für eine Leistung ausnahmsweise keinen
verpflichtenden Kassenzuschuss gibt, wie zum Beispiel bei einer
Professionellen Zahnreinigung für einen parodontal gefährdeten
Patienten, ist die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Therapie belegt.
Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis.
Fedderwitz: "Mit IGeLn hat das nichts zu tun."
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