Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Nordrhein-Westfalen wird als erstes Bundesland flächendeckend den elektronischen Arztbrief einführen. Das gab Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens heute (17. Oktober 2012) anlässlich der Präsentation erster Ergebnisse eines Pilotprojektes im Ärztenetz Düren bekannt. "Der elektronische Arztbrief ist für mich ein sehr gutes Beispiel dafür, was wir unter der Nutzung neuer Technologien zum Vorteil von Patientinnen und Patienten verstehen. Mit ihm können die wichtigsten medizinischen Informationen von Patientinnen und Patienten kurzfristig den behandelnden Ärztinnen und Ärzten übermittelt werden, beispielsweise von der Hausärztin oder dem Hausarzt zu einem Krankenhaus", erklärte Ministerin Steffens.
Im Ärztenetz Düren werden im Rahmen eines von der EU und dem Land NRW geförderten Projektes bereits über 8000 mit dem elektronischen Heilberufsausweis signierte Arztbriefe verschickt, in Bochum soll mit einem Pilotprojekt mit 500 Ärztinnen und Ärzten noch in diesem Jahr begonnen werden. Der Arztbrief enthält die wichtigsten aktuellen medizinischen Informationen zu einem Behandlungsfall. Er wird bisher per Post oder per Fax von Arztpraxis zu Arztpraxis bzw. Arztpraxis zum Krankenhaus geschickt, ohne dass die Daten in die Praxis- oder Krankenhausinformationssysteme eingelesen werden können.
Nach Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe entsprechen sowohl die im Modellversuch Bochum zu erprobenden wie auch die in Düren bereits eingesetzten elektronischen Arztbriefe bundesweiten Standards, so dass sie nach erfolgreichem Test flächendeckend eingeführt werden können. Um den elektronischen Arztbrief sicher versenden zu können und die Daten zu verschlüsseln, nutzt der Arzt oder die Ärztin das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wird der Arztbrief mit dem elektronischen Arztausweis signiert, ist dieser in seiner Beweiskraft dem handschriftlich unterschriebenen Arztbrief gleichgestellt und macht eine Papierversion des Briefes überflüssig. Übermittelt werden können auf diesem Wege auch alle Arten medizinischer Dokumente bis hin zu digitalen Bildaufnahmen (Röntgenbilder).
Nordrhein-Westfalen fördert nutzerorientierte Telematik-Anwendungen mit inzwischen 25 Millionen Euro in zirka 30 Projekten mit den Schwerpunkten Elektronische Akten, Elektronischer Arztbrief, Elektronische Berufsausweise, Arzneimitteltherapiesicherheit und Telemedizin. Auch die 85. Gesundheitsministerkonferenz am 27./28 Juni 2012 in Saarbrücken hatte sich ohne Gegenstimme für die Einführung nutzerorientierter Telematikanwendungen im Gesundheitswesen parallel zum Aufbau der bundesweiten Telematikinfrastruktur ausgesprochen.
"Für uns in Nordrhein-Westfalen steht bei der Förderung von Telematik und Telemedizin nicht mehr das technisch machbare im Vordergrund, sondern die Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer, die Sicherheit und der Datenschutz", betont Ministerin Steffens. "Insbesondere im ländlichen Raum besteht im Gesundheitswesen ein großer Bedarf an neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, die nach den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sind", so die Ministerin abschließend.
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