Grundlegende Bedürfnisse werden sichergestellt
Gemäß SGB XI werden Grundpflegeleistungen von der Pflegekasse bei Vorhandensein einer Pflegestufe - je nach Umfang - teilweise oder vollständig finanziert. Im Rahmen der Grundpflege werden von den Pflegekräften Leistungen zur Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung sowie bei der Mobilisation erbracht. Sich im Körper wohlfühlen ist die Grundlage für jeden Menschen. Besonders bei nicht mehr so beweglichen Menschen ist sie deshalb ein zentraler Teil der Pflegemaßnahmen. Diese umfasst in der ambulanten Pflege Leistungen wie waschen, duschen, baden, Zahnpflege (Mundpflege insgesamt), rasieren, Haarpflege und die Unterstützung bei der Darm- und/oder Blasenentleerung. Damit der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit gefördert wird, gibt die Pflegekraft so viele Tätigkeiten in diesem Bereich an diesen weiter, sofern er diese übernehmen kann. Die Nahrungszubereitung zählt ebenfalls zur Grundpflege. Nicht nur die Zubereitung beziehungsweise die Fertigung in mundgerechte Portionen fällt in diesen Bereich, sondern auch die Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung. Da die Mobilität bei Pflegebedürftigen meist stark eingeschränkt ist, werden hier Aufgaben wie das Zubettgehen, das An- und Auskleiden sowie die Begleitung bei Terminen übernommen (Arzt etc.)
Für ausführliche Informationen zum Leistungsumfang steht der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zu Verfügung.