fit und munter - "Hyaluronsäure-Unterspritzungen: ja, aber nicht von Kosmetikerin"

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"Hyaluronsäure-Unterspritzungen: ja, aber nicht von Kosmetikerin"

Faltenunterspritzung ausschließlich von ausgebildeten Fachärzten erlaubt
Faltenunterspritzungen dürfen nur von Fachärzten durchgeführt werden. Zu diesem Beschluss kam das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Durchführung einer Unterspritzung mit Hyaluronsäure ist für Kosmetikerinnen nicht mehr erlaubt, da nach Auffassung des Gerichts diese Form der Faltenbehandlung eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde darstelle. Diese Entscheidung wird von Fachkliniken wie der KÖ-KLINIK begrüßt.

Faltenbehandlung mit Unterspritzungen benötigt Fachwissen
Anlass für dieses Urteil ist die Klage eines Zentrums für ästhetische Medizin, gerichtet gegen eine benachbarte Kosmetikerin, die Unterspritzungen zur Faltenbehandlung anbot. Die Kosmetikerin besuchte regelmäßig private Schulungen zum Thema Faltenunterspritzung. Doch neben dem notwendigen allgemeinen Wissen über die Behandlung sind auch medizinische Fachkenntnisse (Verlauf von Blutgefäßen, Aufbau der Haut, Nervenbahnen und Muskelstränge) notwendig. Hinzu kommen Erfahrungswerte, die während eines Studiums und der gesamten Ausbildungszeit eines Facharztes für plastische und ästhetische Chirurgie gesammelt werden.

Die KÖ-KLINIK: jahrelange Erfahrung mit Unterspritzungen mit Hyaluronsäure
Experten raten den Patienten, sich an einen seriösen Facharzt zu wenden, der nicht nur gute Ergebnisse, sondern auch Erfahrung und Wissen nachweisen kann. Die Fachärzte der KÖ-KLINIK überragen nicht nur durch außergewöhnliche Techniken, sondern verfügen ebenso über das aktuellste medizinische Wissen, welches auf regelmäßigen Fortbildungen stets aufgefrischt wird.

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