Die Werbung für ein Kniegelenkarthrose-Arzneimittel mit der Aussage "Eine Kur mit d. hemmt den Knorpelabbau" ist irreführend, sofern die Arzneimittelzulassung für das Präparat die Anwendungsgebiete "Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks" erfasst. Die Aussage gibt vor, nicht gegen die Symptome von Arthrose, sondern gegen deren Ursachen zu wirken.