Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung die
letzte Hoffnung auf ein Baby. Mehr Unterstützung erhalten sie jetzt
von der BKK VBU. Die Krankenkasse hat nicht nur den Kostenzuschuss
von 50 auf 75 Prozent erhöht, sondern sie hat auch den Kreis der
Anspruchsberechtigten über den gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert.
Höherer Zuschuss
Neben den medizinischen Aspekten, die bei einer
Kinderwunschbehandlung zu beachten sind, müssen viele Paare auch ein
Augenmerk auf die finanziellen Belastungen legen. Die Behandlung ist
teuer, für jeden der meist drei Zyklen muss mit Eigenkosten von bis
zu 1.500 Euro gerechnet werden, denn die Krankenkassen dürfen nur die
Hälfte der Behandlungskosten übernehmen. "Wir wollen nicht, dass sich
Paare, die bei uns versichert sind, wegen Geldproblemen gegen eine
Behandlung entscheiden müssen", stellt Helge Neuwerk, Stellvertreter
des Vorstands der BKK VBU klar, "deshalb übernehmen wir weitere 25
Prozent der Kosten. Das heißt, die BKK VBU trägt insgesamt 75 Prozent
der Kosten der Behandlung.
Hilfe auch für Jüngere
Als erste Krankenkasse hat die BKK VBU darüber hinaus per Satzung
festgelegt, dass auch jüngere Paare eine Kinderwunschbehandlung
durchführen lassen können. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Frauen
und Männer mindestens 25 Jahre alt sein müssen, um die Behandlung in
Anspruch nehmen zu können. Per Satzung hat die BKK VBU festgelegt,
dass der erweiterte Kostenzuschuss auch Paaren gewährt wird, bei
denen beide Partner das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Ohne Trauschein
Bisher dürfen nur Verheiratete bei der Kinderwunschbehandlung
unterstützt werden. Die BKK VBU setzt sich dafür ein, dass auch
unverheiratete Paare einen Kostenzuschuss erhalten. Aktuell leben in
Deutschland zunehmend mehr Paare in einer auf Dauer angelegten
Partnerschaft ohne Trauschein zusammen. "Unsere Philosophie ist es,
Zusatzleistungen zu schaffen, die sich an den Lebensrealitäten der
Versicherten orientieren", erklärt Helge Neuwerk. "Ein Trauschein
soll keine Bedingung für die Erfüllung eines Kinderwunsches sein und
schon gar nicht für eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung." Die Genehmigung der entsprechenden
Satzungsregelung konnte bislang jedoch nicht erreicht werden.
Pressekontakt:
Ellen Zimmermann
BKK VBU
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