fit und munter - "Lange Freude an Geschenken"ERGO Verbrauchertipps

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"Lange Freude an Geschenken"ERGO Verbrauchertipps

Reise&Freizeit
Das neue iPhone: Am besten nur mit Gegenstandsversicherung

Leichter, schneller, vielseitiger: Die neuen Tablet-PCs und Smartphones kommen beim Verbraucher gut an. Doch die elektronischen Multi-Talente kosten viel Geld - und sind sehr empfindlich. Ein stärkerer Stoß gegen das gläserne Display, und schon ist das teure Gerät so gut wie unbrauchbar. Besonders ärgerlich, denn Beschädigungen dieser Art sind durch die Herstellergarantie nicht abgedeckt. Wie Beschenkte dennoch lange Freude an einem so hochwertigen Geschenk haben, erklären die Schadenexperten von ERGO: "Grundsätzlich gilt: Gebrauchsspuren durch Abnutzung sind unvermeidlich und können deshalb nicht versichert werden. Mit den entsprechenden Hilfsmitteln sieht das High-Tech-Gerät aber relativ lange wie neu aus. Hüllen, Gummimappen oder Folien schützen vor den schlimmsten Gebrauchsspuren und federn selbst Stürze ab." Dennoch müssen etwa Smartphone-Nutzer auf einen sorgfältigen Umgang achten. Rutscht das Gerät beim Herumreichen einem Freund aus der Hand, landet es meist auf dem empfindlichen Display - eine Reparatur ist schwierig, und mit beschädigtem Touchscreen ist das Handy häufig nicht mehr zu gebrauchen. Wenn der Verursacher des Schadens haftpflichtversichert war, ersetzt seine Versicherung dem Eigentümer den Schaden. Hat der Handybesitzer sein Smartphone dagegen selbst fallen lassen, ist guter Rat teuer: Denn seine Haftpflichtversicherung begleicht nur Schäden, die er anderen zugefügt hat. Das eigene Handy müsste er deshalb selbst ersetzen. Bei wertvollen Geschenken, deren Anschaffungspreis entsprechend hoch ist, lohnt sich daher meist der Abschluss einer so genannten Gegenstandsversicherung. Sie zahlt auch, wenn der Eigentümer den Schaden versehentlich selbst verursacht hat.

Quelle: ERGO


Beliebtes Geschenk an Weihnachten: Die Skiausrüstung

Eine komplette Skiausrüstung ist nicht billig - da liegt es nahe, die Anschaffung gleich mit dem Weihnachtsgeschenk zu verbinden. Damit der Beschenkte seine neuesten Carving-Skier oder das trendige Snowboard möglichst lange nutzen kann, sollte das Geschenkpaket am besten auch gleich die passende Versicherung enthalten, raten die Reiseexperten der ERV (Europäische Reiseversicherung): "Nicht selten kommt es nämlich vor, dass vor der Skihütte ein Paar Skier gestohlen werden oder diese bei einem Sturz brechen. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz kann die Freude am wertvollen Geschenk über den ersten Schreck hinaus aber erhalten bleiben." Diesen bieten spezielle Sportgeräteversicherungen. Egal, ob der Schaden während des Transports oder beim Einsatz auf der Piste entsteht - er wird dem versicherten Besitzer nicht nur ersetzt. Die Versicherung erstattet gegebenenfalls sogar die Mietkosten einer Ersatzausrüstung. "Dadurch kann der Wintersport-Urlaub dann trotz des entstandenen Schadens wie geplant weitergehen", so die ERV Experten.

Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)


Traumreise als Geschenk

Eine Reise als Weihnachtsgeschenk ist eine beliebte Alternative zu den üblichen Sachgeschenken. Doch Vorsicht! Wer eine Reise an seine Lieben verschenkt, sollte dabei nicht sparen: Dumping-Reisen sind nur selten echte Schnäppchen, wissen die Reiseexperten der ERV (Europäische Reiseversicherung): "Leider kommt es immer wieder vor, dass gutgläubige Verbraucher auf Angebote von zweifelhaften Reiseveranstaltern hereinfallen und sich das unschlagbar günstige Schnäppchen als teure Mogelpackung entpuppt." Der Tipp der Experten, um unseriöse Angebote zu enttarnen: "Suchen Sie bereits vor der Buchung im Internet nach Bewertungen und Kommentaren anderer Reisender, und nehmen Sie Angebot, Veranstalter und Unterkunft genau unter die Lupe." Eine andere Möglichkeit: Gleich ein seriöses Reisebüro wählen. Ein wertvoller Hinweis der Reiseexperten: "Prüfen Sie vor der Buchung unbedingt, ob die Beschenkten die Reise im fraglichen Zeitraum auch antreten können! Das gilt insbesondere bei kostengünstigen Last-Minute-Angeboten. Weihen Sie die Beschenkten deshalb lieber frühzeitig ein und informieren Sie sich vorab über deren Urlaubspläne." Wer vor der Bescherung dennoch nichts verraten möchte, umgeht eine riskante Buchung, indem er beispielsweise einen hübsch gestalteten, persönlichen Gutschein schenkt. Die Reiseplanung können Schenkende und Beschenkte dann über die Feiertage in Ruhe gemeinsam abstimmen. Eine gute Idee ist auf jeden Fall, eine Reiseversicherung ins Weihnachtspaket mit aufzunehmen, so die Erfahrung der ERV Experten: "Gerade im Urlaub ist das Risiko einer Verletzung oder Erkrankung besonders hoch. Und weil im Ausland oft nur Privatkliniken eine angemessene Behandlung anbieten, können schnell hohe Kosten anfallen." Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht oder nur teilweise übernommen. Die Differenz muss der Patient aus eigener Tasche zahlen. Mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung schließen Urlauber diese Lücke und können beruhigt ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Außerdem organisiert und finanziert die Auslandskrankenversicherung auch den Krankenrücktransport. Gesetzliche Krankenkassen erstatten diesen hingegen nicht.

Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)


Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

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