fit und munter - BPI: Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Bundesministerien

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BPI: Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Bundesministerien


Ist es ein Recht der Bürger, die Grundlage
politischer Entscheidungen zu erfahren und diese transparent
begründet zu bekommen? Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat
jede Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu
amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch
Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht
erforderlich. Dieses Recht hat der BPI in Anspruch genommen und einen
Antrag nach dem Informationsfreiheitgesetz (IFG) gestellt, um die
Entscheidungsgrundlage zur Aufrechterhaltung der staatlichen
Zwangsmaßnahmen zu erfahren. "Die Antwort des Ministeriums
widerspricht dem Sinn des Gesetzes. Wir haben die Stellungnahmen der
Verbände erhalten. Darunter sogar unsere eigene. Doch das Gesetz
spricht von amtlichen Informationen und dazu gehören auch die
entsprechenden Bewertungen des Ministeriums, die dann tatsächlich die
Entscheidungsgrundlage des Hauses gewesen sind", erklärte Dr. Bernd
Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Das Ministerium ist verpflichtet, jährlich die Zwangsmaßnahmen wie
Preismoratorium und erhöhte Zwangsabschläge unter Berücksichtigung
der gesamtwirtschaftlichen Lage zu überprüfen. Verspätet hatte das
Ministerium dies Anfang 2012 getan und mit einem kurzen Hinweis in
einer Pressemitteilung erklärt, nach Prüfung seien die
Zwangsmaßnahmen und deren Fortsetzung als gerechtfertigt angesehen
worden. Dies hat den BPI bewogen, den Antrag nach IFG zu stellen, dem
das Ministerium stattgegeben hat. Doch die Antwort bestand
ausschließlich aus den öffentlich zugänglichen Stellungnahmen.
Deshalb hat der BPI Widerspruch gegen die Antwort eingelegt und
nunmehr erneut umfassende und dem Sinn der Anfrage entsprechende
Information erbeten. "Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für
Bundesministerien. Auch Bürger, die in der pharmazeutischen Industrie
arbeiten, haben ein Anrecht auf die Informationen", so Wegener.

Den Antrag und den Widerspruch finden Sie unter www.bpi.de.



Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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